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Redaktion-Grundsicherung.

von Schiko.16.10.2009 | 19:00
973 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Grundsicherung: Zusätzliche Sicherheit für Rentner. So die Überschrift eines Beitrages unter Nachrichten der ja wortgtreu auch schon mal im Monat Juli erschien. Auch diesmal fehlt der Hinweis, b ei nur 2600/ 3214 led./vh. vorhandenen Vermögen ist dies schon ein Grund den Antrag abzulehnen. Wäre natürlich auch immer schön wenn Einzelbeträge genannt werden, damit man auf ablesbare Summen kommt. Neu ist für mich auch die geltend Machung von zusätzlichen Nebenkosten neben den Heizungskosten. Ich komme einfach nicht auf den Zuschussbetrag von 450,65 gebe aber zu , die Abweichung ist nur geringfügig. Rechne so: 359 Regelbedarf 061 17% Schwerbehinderung 285 Miete 035 Heizkosten 050 Nebenkosten -------- 790 Bedarfsfeststellung minus 325 Nettorente 465 Grundsicherung. Vielen Dank für die Aufklärung. MfG.

3 Antworten

Oberlehreram 18.10.2009 | 19:57
Auch diesmal fehlt der Hinweis, b ei nur 2600/ 3214 led./vh...t . ...das diese Kritik von Ihnen kommt ist ja der blanke Hohn, denn ausgerechnet sie waren es, der diesen Betrag stets falsch angegeben hat und die User damit einige Male völlig in die Irre geführt hat. Und wenn jetzt wieder Ihre allseits bekannten Ausreden, und das lustige Rausreden kommt, versuchen sie sich einmal zu erinnern. Sie haben sogar selber zugegeben, das sie diese Grenze des öfteren Falsch genannt haben!!!!!
Schiko.am 18.10.2009 | 20:49
Sie scheinen ja wirklich ein Ober lehrer zu sein und erkennen dies nicht. In der Tat hatte ich-vermutlich- nur einmal -die früheren Summen genannt, dies auch berichtigt, als ich darauf aufmerksam gemacht wurde. Im übrigen, wie käme ich dazu die Redaktion zu berichtigen. Es war nur ein Hinweis, dass es gut wäre, wenn die Rech - nungsbeträge genannt, und auch hingewiesen wird, dass vorhandenens Vermögen al- lein schon zur Ablehnung führen kann. Dies hat doch überhaupt nichts mit Ausreden zu tun. Sie sind vermutlich Einer, der das für sich geltende auf Andere überträgt MfG..
Oberlehreram 18.10.2009 | 22:45
Genau, vermutlich nur einmal.Naja hauptsache sie glauben das was sie sagen. Das ist ja anscheinend auch das wichtigste. Sie haben natürlich Recht. LG
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