Allgemein gilt ja in der Rentenversicherung der Grundsatz, dass die Renten um so höher sind, je höher die beitragspflichtigen Einnahmen und damit die gezahlten Beiträge sind.
Durch die Entgeltumwandlung verringern sich die beitragspflichtigen Einnahmen und damit auch die gezahlten Rentenversicherungsbeiträge, weil die Einzahlungen sozialversicherungsfrei sind. Durch die niedrigere Beiragszahlung bekommt der Versicherte weniger Entgeltpunkte und damit später eine niedrigere Rente, als wenn er nicht umgewandelt, sondern höhere Rentenversicherungsbeiträge gezahlt hätte. Er zahlt aber auch derzeit keine Steuern für den Umwandlungsbetrag und bekommt außerdem später - zusätzlich zur gesetzlichen Rente - eine zusätzliche Altersversorgung.