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Redaktion-Nachrichten-Riesterrente

von Schiko.15.01.2008 | 20:03
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Auch ich verurteile die beinahe volksverhetzung der einschlägigen medien aus schärfste. Der denkfehler liegt doch seit einführung der riester- rente eindeutig bei den medien. Es stand doch bisher nirgends, dass die spätere riesternettorente auch als einnahme bei der grundsicherung nicht zu berück- sichtigen ist. Wäre ja auch ungerechnet- meine nicht gegenüber be- troffenen-, sondern gegenüber anderen anbietern von zusatz - oder privatrenten. Da wird scheinbar wieder das bundesverfassungsgericht entscheiden müssen. Sicher, der vergleich hinkt, aber auch bei der witwen/wit- werrente kann eigenes einkommen zur kürzung dieser rentenart führen. Nämlich dann, wenn das eigene einkom- men, in der regel um 40% abschlag gekürzt, über den anrechnungsfreien betrag von derzeit 693,53 liegt. Oberflächlich betrachtet sprechen betroffene dann nur mehr von 48 % witwenrente, statt 55 oder gar 60%. Dies wäre doch ein neues thema für manchen sender. Man bedenke, ca. 380000 beziehen derzeit grund- sicherung. Davon werden wohl die wenigsten sich bei der voraussetzung einer geringen, gesetzlichen rente, für eine riesterrente entschieden haben. Nur wahrheit ist aber auch, für betroffene ist die riester- rente kontraproduktiv. Wer weiß denn überhaupt verbindlich was in 20 ,30, jahren sein wird? Alles nur annahmen und angstmache. Sicher ist aber auch, selbst bei 7,50 mindestlohn deutet sich eine erhöhung der berechtigten für grundversicherung an. Vertrete die these, inflation und rentenerhöhung kom- pensieren sich. Bei 7,50 stundenlohn x 174 arbeitstage ergeben sich doch, bezogen auf den durchschnittsverdiener des jahres 2008 mit 30084 , ein jahresverdienst eines betroffenen von 15660, dies bedeutet ( 26,27 : 30084 x 15660) 13,68 anrech- nungsfähiger, jährlicher rentenbetrag. In vierzig jahren komme ich auf 547,20 bruttorente. Da wird wohl der fürsorgesatz weit unterschritten, grundsicherung ist angesagt. Aus 380000 bedürftigen, könnten vor lauter mindestlohn 3.8 Mio bezieher von grundsicherung werden, dies ist keine lösung. Nur bei vielen kinder ist riester lukrativ Im übrigen kann doch jeder riesteraner vor rentenbeginn kündigen, eingezahltes gut- haben und sparzinsen bleiben erhalten. Besonders aber fällt mir auf, kein einziges rechenbeispiel, was bei beitragsobergrenzen, derzeit 2100 in vierzig jahren tatsäch- lich an rente rauskommt, auch da liegt der hase im pfeffer. MfG.

3 Antworten

no nameam 16.01.2008 | 06:23
Nun ja, ich kann Ihnen grundsätzlich nur zustimmen, lieber Herr Schiko. Dennoch würde ich gerne noch etwas hierzu ergänzen: "Vertrete die these, inflation und rentenerhöhung kompensieren sich." --> sollen sie doch auch!? mfg
Schiko.am 16.01.2008 | 06:38
Eben nicht, die rentener- höhungen hinken hinter her. Wollte nur kundtun, dass ich nicht zu den hellsehern ge- höre. Meine aber schon , dann schauts noch schlecher aus. MfG.
Maria L.am 16.01.2008 | 10:07
Hallo Schiko., manchmal ist es leider schwierig zu verstehen, was Sie eigentlich genau sagen wollen. Finden Sie das nun gut, daß die Riester-Rente auf die Grundsicherung angerechnet wird oder nicht? Ich sehe es differenziert: solange die Grundsicherung nur für einen kleinen Teil der Bevölkerung mit geringen eigenen Rentenbeiträgen als steuerfinanzierte Absicherung dient (also so, wie sich heute die Situation darstellt), mag es noch berechtigt sein, jedes eigene Einkommen einschließlich der Riester-Rente gegenzurechnen. Wenn aber zukünftig ein großer Teil der Bevölkerung (wie groß, wissen wir nicht, aber die Prognosen sind ja sehr beunruhigend), der durchaus lange Jahre Beiträge gezahlt hat, trotzdem nachher in die Grundsicherung fällt, dann ist das - für diesen Personenkreis - extrem ungerecht, wenn Riester-Renten (und andere Einkommen aus einer privaten Altersvorsorge) vollständig angerechnet werden. Denn dann wäre der, der selber vorsorgt, der Dumme. Daß hier dringender Änderungsbedarf besteht, ist in der Politik ja unterdessen angekommen. Hierzu noch ein interessanter Artikel von Spiegel online: "Es ist die zweite Hiobsbotschaft innerhalb weniger Tage: Nach Berechnungen des paritätischen Wohlfahrtsverbands wird die Durchschnittsrente in 14 Jahren auf das Niveau der Grundsicherung gesunken sein. Ein Argument gegen die Riester-Rente?" http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,528565,00.html Die Rentensteigerungen gleichen seit Jahren die Inflationsrate nicht mehr aus. Das gleiche gilt (in abgeschwächter Form) für die Arbeitnehmereinkommen. Ich sehe wenig Chancen, daß das in der näheren Zukunft wesentlich besser wird - denn die nächste Rezession droht ja auch schon ziemlich offensichtlich. Gruß, Maria L.
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