Der Artikel "Renten-Post für Jobstarter" vom 20.09.2011 bedarf vermutlich der Überarbeitung.
Der neuste Stand der Dinge scheint sich noch nicht herumgesprochen zu haben. Seit Januar 2011 ist der Sozialversicherungsausweis in der früheren Form nämlich entfallen. Stattdessen erhält jeder Arbeitnehmer lediglich ein Schreiben seines Rentenversicherungsträgers, worin ihm seine Sozialversicherungsnummer mitgeteilt wird.
Auf die Ausführungen unter
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/02_Rente/02_vor_der_rente/01_ihr_rentenkonto/rentenkonto_sv_nummer_aufbau.html
(letzter Absatz) wird verwiesen.
Unter dem Link
Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.wird dann weiter auch ausgeführt:
"Außerdem bescheinigt der Ausweis, dass ein Arbeitnehmer legal beschäftigt ist."
Wie soll das denn bitte funktionieren, wenn doch gar keine Mitführungspflicht mehr besteht? Diese Mitführungspflicht ist bereits zum 1.1.2009 entfallen, auch ein Passfoto ist nicht mehr vorgesehen. Jedoch besteht seitdem eine Verpflichtung nach § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz für die Personen, die in bestimmten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen tätig sind, bei der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen ihren Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitzuführen und bei Kontrollen den Behörden der Zollverwaltung auf Verlangen vorzulegen.