Reduziert eine Teilrente den Abschlag für vorzeitige Renten

von
Hubert

Ich möchte mit 63 Jahren die vorzeitige Altersrente mit Abschlägen in Anspruch nehmen. Da ich aber noch Nebeneinkünfte haben werde, werde ich wohl nur eine Teilrente bekommen können.

Meine Fragen:
1.) Ist es zutreffend, dass wenn ich nur z.B. eine 1/2-Teilrente beziehe, die andere Hälfte mit Erreichen der Regelaltersgrenze dann abschlagfrei bleibt?

2.) Wie ist das korrekte Procedere? Muss ich selber von mir aus die Teilrente beantragen? Oder beantrage ich die Vollrente, die dann aufgrund der Nebeneinkünfte gekürzt wird?
Kann ein Antrag auf Vollrente negative Auswirkungen (in Bezug auf die Abschläge) haben, wenn später doch nur eine Teilrente in Anspruch genommen wird?

3.) Im Extremfall: Ich beantrage zunächst eine Vollrente mit allen Abschlägen. Nach kurzer Zeit verzichte ich aber ganz auf die Rente (Teilrente = 0). Steht mir dann ab Regelaltersgrenze die Rente ohne Abschläge zu?

Danke und Gruß,
Hubert

Experten-Antwort

Zu Ihren Fragen:
1. Bei Bezug einer Teilaltersrente kann der nicht in Anspruch genommene Teil spätestens mit Erreichen der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Anspruch genommen werden.
2. Sie können sowohl im Antrag die Teilrente wählen (individuelle Hinzuverdienstgrenzen können annähernd durch eine vorherige Rentenauskunft erfragt werden) oder es wird die beantragte Altersvollrente mit Bekanntgabe des jeweiligen Hinzuverdienstes neu berechnet und die entsprechende Teilrente weitergewährt.
3. Nein, wenn Sie vorerst eine mit Abschlägen behaftete vorgezogene Altersrente beziehen und dann aufgrund der Hinzuverdienstbeschränkungen diese nicht mehr gezahlt wird, entfällt der bisherige Abschlag mit Vollendung der Regelaltersgrenze nicht völlig. Die Abschläge für die vorgezogene Inanspruchnahme spiegeln sich bei der Rentenberechnung im sogenannten Zugangsfaktor wieder. Dieser Zugangsfaktor wird dann bei der späteren Folgerente um 0,003 (entspricht 0,3%) je Kalendermonat der Nichtinanspruchnahme erhöht. Als Beispiel: Sie beziehen für 12 Monate eine Vollaltersrente mit einem Abschlag von 10,8%. Diese Rente wird dann aufgrund des zu hohen Hinzuverdienstes nicht mehr gewährt und Sie beantragen die Vollaltersrente zum abschlagsfreien Beginn. Aufgrund des Vorrentenbezuges bleibt es dann bei einem Abschlag von 3,6 %.

von
Hubert

Vielen Dank für die Antwort. Das hat mir schon viel geholfen.

Aber eine Zusatzfrage hätte ich noch:

Kann ich eine Teilrente auch immer freiwillig (also ohne dass ich einen Nebenverdienst habe) beantragen, oder steht das immer im Zusammenhang mit einem entsprechendem Nebenverdienst?

Danke und Gruß, Hubert

von
Schade

Welchen Sinn solltes das denn haben?

"Rechnen" würde es sich wirklich nur, wenn Sie sehr, sehr lange leben.

Experten-Antwort

Sie können auch ohne einen entsprechenden Hinzuverdienst eine Teilrente beantragen. Ob das jedoch aus kaufmännischer Sicht sinnvoll ist, hängt von der Spekulation ihrer Lebenserwartung ab. Damit sich dies finanziell für Sie vorteilhaft gestaltet, benötigen Sie schon eine sehr lange Rentenbezugszeit und ist aus meiner Sicht nicht empfehlenswert.

von
Hubert

Okay und nochmals vielen Dank.

Wirklich ein empfehlenswertes Forum hier und ein tolle Arbeit, die sie hier alle machen.

Danke und Gruß, Hubert

von
Wolfgang Järger

Zitiert von: Techniker

Zu Ihren Fragen:
1. Bei Bezug einer Teilaltersrente kann der nicht in Anspruch genommene Teil spätestens mit Erreichen der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Anspruch genommen werden.


Zu Antwort auf Frage 1:
Ich beziehe seit 1.12.2013 Teilrente mit 6,3% Abschlag. Laut telefonischer Auskunft der DRV Bund bleiben diese 6,3% bei Beginn der Vollrente ab 1.9.2015 in vollem Umfang auf die volle Rente bestehen!? Denk- oder Rechenfehler?

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