Ich möchte mit 63 Jahren die vorzeitige Altersrente mit Abschlägen in Anspruch nehmen. Da ich aber noch Nebeneinkünfte haben werde, werde ich wohl nur eine Teilrente bekommen können.
Meine Fragen:
1.) Ist es zutreffend, dass wenn ich nur z.B. eine 1/2-Teilrente beziehe, die andere Hälfte mit Erreichen der Regelaltersgrenze dann abschlagfrei bleibt?
2.) Wie ist das korrekte Procedere? Muss ich selber von mir aus die Teilrente beantragen? Oder beantrage ich die Vollrente, die dann aufgrund der Nebeneinkünfte gekürzt wird?
Kann ein Antrag auf Vollrente negative Auswirkungen (in Bezug auf die Abschläge) haben, wenn später doch nur eine Teilrente in Anspruch genommen wird?
3.) Im Extremfall: Ich beantrage zunächst eine Vollrente mit allen Abschlägen. Nach kurzer Zeit verzichte ich aber ganz auf die Rente (Teilrente = 0). Steht mir dann ab Regelaltersgrenze die Rente ohne Abschläge zu?
Danke und Gruß,
Hubert