Hallo Phantom,
nur weil bei Ihnen ein Leistungsvermögen von mindestens drei Stunden festgestellt wurde, kann niemand Sie zwingen, auch wirklich 3 Stunden am Tag zu arbeiten (Sie würden die teilweise EM-Rente ja auch bekommen, wenn Sie gar nicht arbeiten würden). Die Vereinbarung einer reduzierten Arbeitszeit und damit eines geringeren und rentenunschädlichen Verdienstes ist eine Sachhe allein zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber.