Ich nehme an, dass Ihre Rente wegen teilweiser EM in voller Höhe geleistet wird. Bei einer Reduzierung der Arbeitsstunden (weniger Einkommen) erfolgt daher leider kein Ausgleich bzw. Erhöhung der EM-Rente aufgrund des Verdienstausfalles. Grundsätzlich empfehle ich Ihnen eine persönliche Rentenberatung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Beratungsstellen finden" ermitteln. Man kann Ihnen dort aufgrund des genauen Sachverhaltes die Hinzuverdienstgrenzen für Ihre Rente wegen teilweiser EM besser erläutern und gleichzeitig auch mal Ihren Rentenbescheid erklären.