Gilt für schwerbehinderte Rentner auch die gleiche Regelaltersgrenze für den Zuverdienst?
Ab wann kann ein 1957er schwerbehinderter Rentner unbegrenzt hinzuverdienen?
Natürlich gilt für alle Altersrentner das Gleiche: ab der Regelaltersgrenze kann unbegrenzt hinzuverdient werden. Die Regelaltersgrenze ist bei Ihnen voraussichtlich im Jahr 2023. Die genaue Regelaltersgrenze kann Ihnen nur mitgeteilt werden, wenn Sie das genaue Geburtsdatum angeben.
Sie müßten doch bereits mehrfach Renteninformationen und Rentenauskünfte erhalten haben? In der Rentenauskunft steht alles drin.
nach 66 + 11 Monaten
Gruß
w.
Vielen Dank für die Antworten. Danach gibt es also keinen Bonus für Behinderte in Form der Absenkung der Regelalterszeit - schade.
Vielen Dank für die Antworten. Danach gibt es also keinen Bonus für Behinderte in Form der Absenkung der Regelalterszeit - schade.
nach 66 + 11 Monaten
Ich würde sagen, ein ganzes Jahr früher, also mit 65/11.
Siehe auch http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/258148/publicationFile/51387/die_richtige_altersrente_fuer_sie.pdf und dort Seite 8:
Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67
Versicherte .. Anhebung ........ auf das Alter
Geburtsjahr .. um ... Monate .. Jahr Monat
1956 .......... 10 ................... 65 ... 10
1957 .......... 11 ................... 65 ... 11
1958 .......... 12 ................... 66 ..... 0
war nur ein Test ;-) (nein, mein Fehler!)
> Thomas 1957: Danach gibt es also keinen Bonus für Behinderte in Form der Absenkung der Regelalterszeit
Für _alle_ vorgezogenen Altersrenten gilt schon immer die Regelaltersgrenze als Schnitt zum unbegrenzten Hinzuverdienst. Allerdings - erinnere ich mich da richtig? - gab es lange vor 'Einführung' der Regelaltersgrenze nicht doch vorgezogene/höhere Hinzuverdienstmöglichkeiten bei der AR/Schwerbehinderte - so in den 80er Jahren noch? Egal, ist eh Geschichte.
Gruß
w.