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Regelaltersgrenze für Schwerbehinderte

von grimmel15.01.2010 | 19:39
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich (männlich, * Juni 1953) beziehe eine unbefristete Erwerbsminderungsrente und bin schwerbehindert (MdE 100%, aG= außergewöhnlich gehbehindert). Wo liegt meine Regelaltersgrenze und welche Rentenhöhe beziehe ich ab dann (Abschläge zur jetzigen Rentenhöhe?)?

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Für Personen, die 1953 geboren sind, wurde die Regelaltersgrenze, also das Alter, mit dem sie einen Anspruch auf Regelaltersrente geltend machen können, auf 65 Jahre und 7 Monate angehoben.

Sofern Sie nicht die Voraussetzungen für den Vertrauensschutz (aufgrund einer vor dem 01.01.2007 vereinbarten Altersteilzeitarbeit inklusive Schwerbehinderung am 01.01.2007) erfüllen, können Sie eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen vorzeitig nach vollendetem 60. Lebensjahr und 7 Monaten beanspruchen. Vom Grundsatz her bleiben Ihnen die bisher in Ihrer EM-Rente festgesetzten Abschläge erhalten: "Für Entgeltpunkte, die bereits Grundlage von persönlichen Entgeltpunkten einer früheren Rente waren, bleibt der frühere Zugangsfaktor maßgebend." (§ 77 Abs. 3 SGB VI)

Wegen der Besonderheiten, die sich jedoch im Einzelfall ergeben können, empfehlen wir Ihnen, eine Rentenauskunft zu beantragen, aus der Sie dann die genaue Rentenhöhe entnehmen können.

Die Rentenauskunft kann bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung - Versicherungsamt / Versicherungsstelle - beantragt werden. Auch bei den Versichertenältesten / Versichertenberatern sowie in den Auskunfts- und Beratungsstellen ist eine Antragstellung möglich.

Um eine Beratungsstelle in Wohnortnähe zu finden, können Sie auf der Seite www.ihre-vorsorge.de das Feld Beratungsstellen auswählen und dort Ihre Postleitzahl oder den Namen Ihres Wohnortes eingeben.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Voraussetzung für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist tatsächlich, dass Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen.

Bezüglich Ihrer Möglichkeiten sollten Sie sich, wenn nicht bereits bei der Antragstellung geschehen, bei einem unserer Versichertenältesten / Versichertenberater oder einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen individuell und persönlich beraten lassen.

Um eine Beratungsstelle in Wohnortnähe zu finden, können Sie im Internet auf der Seite "www.ihre-vorsorge.de" das Feld "Beratungsstellen" auswählen und dort Ihre Postleitzahl oder den Namen Ihres Wohnortes eingeben.

Was den Schwerbehindertenausweis betrifft: Sie müssen nach

§ 2 Abs. 2 SGB IX

als schwerbehinderter Mensch anerkannt sein.

2 Antworten

KSCam 16.01.2010 | 11:49
Gehen Sie am besten davon aus, dass sich Ihr Rentenbetrag der Höhe nach nicht ändern wird, unabhängig davon wie die Rente heißt (Alters- oder EM Rente). Dann werden Sie im Jahr 2013 oder später nicht enttäuscht sein.
Hansam 17.01.2010 | 17:07
Ich(männlich)05.1947 277 Monate in Deutschland und 21 Monate in Spanien Beitragszeit. September 2000 erlitt ich einen Herzinfarkt.34% des Herzens sind noch erhalten.Der Rentenantrag wurde abgelehnt. Keine 35 Jahre Mitglied.Zum Zeitpunkt des Infarktes war ich nur privat Krankenversichert. Nach meinen Informationen ist, in Verbindung mit einem Schwerbehindertenausweis,Rente mit 63 Jahren möglich. Ist das Richtig,und wird der spanische Ausweis anerkannt? Danke für Informationen im Voraus.lasenia8@yahoo.de
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