Für Personen, die 1953 geboren sind, wurde die Regelaltersgrenze, also das Alter, mit dem sie einen Anspruch auf Regelaltersrente geltend machen können, auf 65 Jahre und 7 Monate angehoben.
Sofern Sie nicht die Voraussetzungen für den Vertrauensschutz (aufgrund einer vor dem 01.01.2007 vereinbarten Altersteilzeitarbeit inklusive Schwerbehinderung am 01.01.2007) erfüllen, können Sie eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen vorzeitig nach vollendetem 60. Lebensjahr und 7 Monaten beanspruchen. Vom Grundsatz her bleiben Ihnen die bisher in Ihrer EM-Rente festgesetzten Abschläge erhalten: "Für Entgeltpunkte, die bereits Grundlage von persönlichen Entgeltpunkten einer früheren Rente waren, bleibt der frühere Zugangsfaktor maßgebend." (§ 77 Abs. 3 SGB VI)
Wegen der Besonderheiten, die sich jedoch im Einzelfall ergeben können, empfehlen wir Ihnen, eine Rentenauskunft zu beantragen, aus der Sie dann die genaue Rentenhöhe entnehmen können.
Die Rentenauskunft kann bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung - Versicherungsamt / Versicherungsstelle - beantragt werden. Auch bei den Versichertenältesten / Versichertenberatern sowie in den Auskunfts- und Beratungsstellen ist eine Antragstellung möglich.
Um eine Beratungsstelle in Wohnortnähe zu finden, können Sie auf der Seite www.ihre-vorsorge.de das Feld Beratungsstellen auswählen und dort Ihre Postleitzahl oder den Namen Ihres Wohnortes eingeben.