hallo franzeduard,
vielleicht machen wir es uns auch deswegen etwas schwer, weil Begriffe verwendet werden, die es im Rentenrecht so nicht gibt.
Sie schrieben:
"Bei der Reform von 1992 wurde die Regelaltersgrenze stufenweise von 63 auf 65 Jahre angehoben."
Es gibt zwar eine "Regelaltersrente", aber nach meinem Kenntnisstand nicht den Begriff "Regelaltersgrenze".
Wenn wir uns zunächst auf diese Rentenart "Regelaltersrente" beschränken gilt, dass man sie schon 1992 erst ab dem 65. Lbj. in Anspruch nehmen konnte.
Daran hat sich bis heute nichts geändert.
Erst bei einem Rentenbeginn ab 2012 und Geburtsjahren ab 1947 und jünger gilt das von mir genannte "Altersgrenzenanpassungsgesetz" in dem eine stufenweise Anhebung vom 65. Lbj. auf das 67. Lbj. vorgesehen ist. Bis dahin bleibt es bei 65 Jahren und das gilt ab 1992 - 2011.
Eine vorzeitige Inanspruchnahme dieser Rentenart war bisher nicht möglich, ist bis 2011 nicht möglich und auch ab 2012 nicht, wobei ab 2012 dann bereits die neuen Grenzen gelten, die oberhalb vom 65. Lbj. liegen.
Festlegungen, wonach man mit Rentenkürzungen zu rechnen hat, wenn man eine bestimmte Rente vorzeitig in Anspruch nimmt, wurden mit der Rentenreform 1997 eingeführt, im Zusammenhang mit Festlegungen zur Anhebung des Lebensalters für die Inanspruchnahme ohne Minderungen.
Darin genannte Übergangsfristzeiträume sind teilweise bereits ausgelaufen.
Danach gilt:
Wer diese Renten vor dem 65. Lebensjahr in Anspruch nimmt, erhält für jeden Monat früherem Rentenbeginn 0,3 Rentenminderung.
- Bei der Altersrente für Frauen mit 60 in Anspruch genommen 18% Minderung, wenn nach 1944 geboren,
- Bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit 18% Minderung, wenn nach 1941 geboren
- Bei der Altersrente für langjährig Versicherte 7,2% Minderung wenn vor 1948 geboren und mit 63 in Anspruch genommen,
10,8% Minderg, wenn nach 11-1949 geboren und Inanspruchnahme mit dem 62. Lbj.
- Altersrente für Schwerbehinderte und..., 10,8% Minderung, wenn sie mit dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen wird und keine Schutzbestimmung gilt, für nach 1942 Geborene.