Hallo, wolfgang,
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, die nicht befristet worden sind, werden längstens bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres (Erreichen der Regelaltersgrenze) geleistet. Danach besteht ein Anspruch auf Regelaltersrente.
Meistens besteht hinsichtlich der Rentenhöhe kein Unterschied zwischen den genannten Rentenarten. Am besten lassen Sie dieses in eine der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe überprüfen. Von dort kann auch alles Weitere hinsichtlich Beantragung der passenden Altersrente in die Wege geleitet werden.