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regelaltersrente anstelle verm. erwerbsfähigkeits rente

von wolfgang10.07.2007 | 16:58
1641 Ansichten
2 Antworten

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ich möchte gerne wissen ob es zwischen den beiden einen unterschied gibt und wird die rente jetzt neu berechnet ich habe ein schreiben bekommen das ich ab den 65 lebensjahr eine regelsalterrente bekommen und bin schwerbehindert 80% vielen dank

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo, wolfgang,

Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, die nicht befristet worden sind, werden längstens bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres (Erreichen der Regelaltersgrenze) geleistet. Danach besteht ein Anspruch auf Regelaltersrente.

Meistens besteht hinsichtlich der Rentenhöhe kein Unterschied zwischen den genannten Rentenarten. Am besten lassen Sie dieses in eine der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe überprüfen. Von dort kann auch alles Weitere hinsichtlich Beantragung der passenden Altersrente in die Wege geleitet werden.

1 Antworten

lotscheram 10.07.2007 | 17:07
leite aus Ihrer Aussage "verm. erwerbsfähigkeits rente" ab, dass Sie bisher nur eine teilweise Erwerbsminderungsrente erhalten oder noch eine vor 2001 geleistete BU-Rente. In diesen Fällen ist der Unterschied zur Altersrente nicht unerheblich, da Ihnen jetzt die vollen ursprünglich mal ermittelten Entgeltpunkte (EP) angerechnet werden, die sich gegebenenfalls noch um weitere Punkte erhöhen, wenn zwischen der Gewährung der beiden Rentenarten noch Verdienste erzielt wurden oder auch eine geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung vorlag, die bei der Altersrente mit in die Berechnung einfließen. Möglicherweise haben Sie es versäumt eine Wandlung ihrer BU-Rente oder teilweisen Erwerbsminderungsrente schon zu einem früheren Zeitpunkt vornehmen zu lassen, beispielsweise in eine Altersrente für Schwerbehinderte, die sie, wenn dafür zu bestimmten Stichtagen die Schwerbehinderung bereits vorgelegen hat, bereits ab dem 60 Lbj., mindestens aber ab dem 63. Lbj. abschlagsfrei hätten erhalten können. So gesehen haben Sie zwei Jahre auf eine monatlich höhere Rente verzichtet.
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