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Experten-Antwort

Regelaltersrente + Arbeiten

von Petermann17.03.2019 | 20:56
110 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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hallo, ab 1.8.19 habe ich anspruch auf regelaltersrente. ich habe mich mit meinem arbeitgeber geeinigt bis zum 1.8.20 (also 1 Jahr über regelalter) vollzeit weiter zu arbeiten. mir geht es um folgende fragen: ist es besser für mich ab 1.8.19 die regelaltersrente zu beantragen? oder ist es besser für mich die regelaltersrente erst zum 1.8.20 zu beantragen? Hier ein paar Zahlen: Mein Verdienst: 50.000 Euro Brutto / Jahr gesetzlicher Rentenanspruch: ca. 1300 monatlich VBL-Anspruch: ca. 100 monatlich Steuerklasse 1 (nicht verheiratet) DANKE für eure Hilfe!! MfG Petermann

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Petermann,

durch einen späteren Rentenbeginn über das Regeleintrittsalter hinaus steigern Sie Ihre Rente um jeden Monat um 0,5 % und erhalten damit bei einem späteren Einstieg in die Regelaltersrente einen Zuschlag zur Rente(z. B. bei einem Jahr somit 6% Rentenzuschlag).

Da wir hier Ihre persönliche Situation nicht weiter einschätzen können, empfehlen wir eine persönliche Beratung in Ihrer örtlichen Rentenservicestelle.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

13 Antworten

Hannesam 18.03.2019 | 11:35
Da die Beratungsstellen z.Zt. sehr ausgebucht sind, sollte man evtl. auf Versichertenälteste/Versichertenberater hinweisen. Auch diese können wahrscheinlich Auskunft geben.
Kaiseram 18.03.2019 | 13:27
Hallo Petermann, durch einen späteren Rentenbeginn über das Regeleintrittsalter hinaus steigern Sie Ihre Rente um jeden Monat um 0,5 % und erhalten damit bei einem späteren Einstieg in die Regelaltersrente einen Zuschlag zur Rente(z. B. bei einem Jahr somit 6% Rentenzuschlag). Da wir hier Ihre persönliche Situation nicht weiter einschätzen können, empfehlen wir eine persönliche Beratung in Ihrer örtlichen Rentenservicestelle.
Da die Beratungsstellen z.Zt. sehr ausgebucht sind, sollte man evtl. auf Versichertenälteste/Versichertenberater hinweisen. Auch diese können wahrscheinlich Auskunft geben.
Da wär ich mir nicht so sicher. Da gibt es solche und solche! Vorher bei der telefonischen Rücksprache mit dem Versichertenältesten/Versichertenberater besser abklären, ob er in der Lage ist, zur angesprochenen Problematik Auskunft zu geben.
Klugpuperam 20.03.2019 | 05:42
Einfach bis Ende Oktober einen Beratungstermin buchen, dann ist der Rentenbeginn 1.8. noch möglich. Ansatz für eigene Überlegungen: Der Leistungsfall der VBL ist der Beginn einer Vollrente von der DRV. Also, warum 1200 Euro VBL-Rente liegen lassen?
Berndam 19.03.2019 | 22:44
Vielleicht rechnet der Wolfgang die unterschiedlichen Varianten durch und gibt eine Empfehlung ab...
Bartlam 20.03.2019 | 15:33
Hallo, Sie können auch die Regelaltersrente ab dem 01.08.2019 beziehen und parallel dazu bis zum 01.08.2020 weiter arbeiten. Hinzuverdienst ist ab Regelaltersgrenze unschädlich möglich. Grundsätzlich wären Sie in der Beschäftigung ab 01.08.2019 wegen des Bezugs der Regelaltersrente versicherungsfrei. Sie könnten jedoch auf die Versicherungsfreiheit gegenüber Ihrem Arbeitgeber verzichten. Wenn Sie dies machen, werden aus der Beschäftigung Zuschlagsentgeltpunke ermittelt, die Ihre Rente nachträglich erhöhen. Dann hätten Sie dieses eine Jahr die Regelaltersrente parallel zu Ihrem Verdienst. Dies ist meines Erachtens günstiger, als ein Jahr auf die Rente zu verzichten, um dann eine 6 % höhere Rentenanwartschaft zu erhalten. Dies würde sich erst nach ca. 16 Jahren Rentenbezug lohnen. Außerdem ist bei einem Rentenbeginn im Jahr 2019 die Steuerbelastung um 2 % niedriger als bei einem Rentenbeginn im Jahr 2020. Die Erhöhung der Rente um die nach Rentenbeginn ermittelten Zuschlagsentgeltpunkte erfolgt zum 1. Juli für das vergangene Kalenderjahr. Die für die Beschäftigung vom 01.08.2019 bis 31.12.2019 gezahlten Beiträge erhöhen Ihre Rente ab 01.07.2020 und die Beiträge für 01.01.2020 bis 01.08.2020 erhöhen Ihre Rente ab 01.07.2021.
Klugpuperam 20.03.2019 | 17:52
Ein Jahr lang auf monatlich 100 Euro VBL-Rente verzichten, ergibt einen Gesamtverzicht von? 1200 Euro!
Petermannam 20.03.2019 | 19:51
Zitat von Bartl anzeigenausblenden
Hallo, vielen Dank für die Rückmeldung. Wenn ich die Rente beantrage und weiter arbeite muss ich mit einer Steuernachzahlung von rund 3500 Euro rechnen! Ich tendiere eher zunächst auf die Rente zu verzichten. Muss ich jemanden informieren wenn ich keinen Rentenantrag stelle ?? Danke, Grüße Petermann
Klugpuperam 20.03.2019 | 20:56
Sie wollen auf 5 × 1300 EUR = 6500 EUR verzichten (plus 5 × 100 EUR VBL), weil Sie 3500 EUR Steuernachzahlung scheuen? Nach meiner Rechnung sind 7000 EUR mehr als 3500 EUR, aber das ist alles Ihr Bier. Wenn Sie keinen Rentenantrag stellen, müssen Sie niemanden informieren.
senf-dazuam 21.03.2019 | 10:21
bei einer geschätzten Rente von 1300 sind 6% mehr etwa 80 Euro. Die 3500 Euro sind also schon nach 4 Jahren wieder drin. Andererseits ist der Steuer-Freibetrag geringer ... Nun ja, Infos sind nun genug vorhanden, entscheiden muss Petermann ...
W*lfgangam 22.03.2019 | 20:58
Bei Verzicht auf 15.600 € Rente + 4.650 € zusätzliche Beitragszahlung aus 50.000 € + 1.200 € keine VBL = 21.450 € 'Verlust' in diesem Jahr Weiterarbeit muss dass aus dem verschobenen Rentenbeginn/Mehrbetrag erst mal aufgeholt werden. Grob überschlagen gibt es durch verschobenen Rentenbeginn über RAG mit den zusätzlich 'erwirtschafteten' Entgeltgelten + Zuschlag auf die gesamte Rente etwa 140 €. Damit wäre der oben genannte Betrag/Verlust schon in 13 Jahren wieder im eigenen Konto/lohnt 'total' in der heutigen Finanzwelt ...aber, auch bei ggf. noch 'kürzeren' Amortisierungssphasen kenne ich keinen Versicherten, der bei Weiterarbeit über Regelaltersgrenze die Option der Pflichtversicherung gezogen hat - Zahlen neutral vorstellen, der 'Kunde' bewertet/entscheidet es :-) Gruß w.
Modi1969am 23.03.2019 | 09:28
Hallo, Ergänzung zu den Vorbeiträgen: Sollte mit Rente 1 Jahr gewartet werden (Plan) und in dem geplanten Arbeitsjahr tritt plötzlich schwere Krankheit auf, steht Petermann nach der Lohnfortzahlung (sofern ges. KV) ohne Krankengeld da (älter als Regelalter) und hat dann aus finanziellen Gründen Druck, schnellstmöglich Rente zu beantragen ( Terminvorlauf bei RV bedenken...). Bezieht er dagegen neben der Arbeit seine Rente, fällt er im Krankheitsfall nicht ins finanzielle Loch und ist die im ersten Fall genannten existenziellen Probleme los. Es sollte auch über den Steuerberater gerechnet werden, wie sich Rente + Lohn MIT/OHNE Verzicht auf Vers.freiheit letztendlich auswirken. Ggf. kommt der Amortisierungszeitpunkt der weiter einbehaltenen Rentenbeiträge unter Berücksichtigung der steuerlichen Effekte schneller, als wenn man nur einbehaltene Beitragsanteile mit Zuwachs in der Rente vergleicht...
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