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Regelaltersrente nach ATZ und 400 €-Job

von Gerd15.02.2009 | 21:44
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Guten Abend! Bin geboren in 10/1941, männl. und war in 2j. ATZ von Mitte 2001 bis Mitte 2003. Anschließend die Rente wegen ATZ erhalten. Gleichzeitig eine "geringfügige Beschäftigung" im Rahmen der Zuverdinestgrenze aufgenommen. Die Bezeichnung der "Rente wegen ATZ" wurde bisher nicht geändert. Auch eine Erhöhung der Rente wg. des 400 Euro-Jobs ist nie erfolgt. Wird meine Rente erhöht, wenn ich jetzt die Regelaltersrente geantrage? Würde mir jetzt auch die 5%ige Erhöhung p. M. wegen späterem Beginn der Regelaltersrente zustehen?

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Nach § 76 b SGB VI sind Beschäftigte von der Ermittlung von Zuschlägen an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung ausgeschlossen, wenn für sie -neben der Versicherungsfreiheit wegen geringfügiger Beschäftigung -Versicherungsfreiheit nach

§ 5 Abs. 4 SGB VI vorliegt als Bezieher einer Vollrente wegen Alters. Obwohl auch hier der Arbeitgeber dennoch den Pauschalbeitrag zu zahlen hat, besteht kein Anlass, diese Beitragszahlung leistungsrechtlich zu honorieren, da die Betroffenen ihr Versicherungsleben in diesem Fall bereits abgeschlossen haben. Auch bei einer ggfls. zu zahlenden Hinterbliebenenrente sind diese Pauschalbeiträge

n i c h t zu berücksichtigen.

3 Antworten

Knut Rassmussenam 15.02.2009 | 21:55
Zweimal nein.
CCBOam 16.02.2009 | 06:39
hallo. bei ihrer rente tritt keine änderung mehr ein. Ein wechsel von einer altersrente in eine andere altersrente ist nicht mehr möglich. die auswirkungen des minijobs machen sich erst bei einer ggf. zu zahlenden hinterbliebenenrente bemerkbar.
PISAam 16.02.2009 | 09:54
Eine Erhöhung der Rente kommt nur in Betracht, wenn man vorher noch KEINE ALtersrente in Anspruch genommen hat, daher in Ihrem Fall nicht. Eine Umwandlung einer Altersrente in die Regelaltersrente gibt es bereits seit mehreren Jahren nicht mehr. Somit wird sich an Ihrer Rentenhöhe nichts ändern.
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