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Regelaltersrente nach ATZ

von E. Schwarz31.10.2008 | 12:01
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5 Antworten

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Hallo, ein Mitarbeiter hat einen Antrag auf Altersteilzeit gestellt. Er ist am 23.11.1947 geboren u. möchte nach der Altersteilzeit ohne Rentenabschläge eine Rente beziehen. Die Regelaltersrente beginnt hier doch mit Alter 65 + 1 Monat am 22.12.2012 mit Rentenbeginn Januar 2013. Ist es richtig, dass auf Grund einer Altersteilzeitvereinbarung (Vetragsabschluss Ende 2008) die Regelaltersrente schon mit 65 ohne Abschläge bezogen werden kann? Mit freundlichen Grüßen Elisabeth Schwarz

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Dem Beitrag von Rosanna ist komplett zuzustimmen.

4 Antworten

Knut Rassmussenam 31.10.2008 | 12:12
Ja, sofern die Voraussetzungen für die Altersrente nach Altersteilzeit erfüllt sind (gilt insgesamt bis Geburtsjahrgang 51)
.am 31.10.2008 | 12:12
Vertrauensschutzregelung: Wenn Sie vor dem 1.1.1955 geboren sind und vor dem 1.1.2007 Altersteilzeitarbeit verbindlich vereinbart haben, können Sie die Regelaltersrente weiterhin nach Vollendung des 65. Lebensjahres beziehen. Das Gleiche gilt, wenn Sie vor dem 1.1.1964 geboren sind und Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben. http://www.deutsche-rentenversicherung-bw.de/nn_104600/SharedDoc…
Rosannaam 31.10.2008 | 13:10
Da die Altersteilzeitvereinbarung erst 2008 geschlossen wurde, besteht für die Altersrente nach Altersteilzeitarbeit kein Vertrauensschutz. Die Altersrente nach Altersteilzeitarbeit kann mit 65 ohne Abschlag gezahlt werden, die Regelaltersrente erst mit 65 + 1. Außerdem käme noch die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 65 ohne Abschlag in Frage, wenn mindestens 45 Pflichtbeitragsjahre zurückgelegt wurden.
Wolfgangam 31.10.2008 | 14:24
Hallo Frau Schwarz, wahrscheinlich besteht die 'Verwirrung' deswegen, weil nicht bewusst ist, dass es nicht nur eine/die Altersrente (AR) gibt, sondern einen bunten Strauß an Altersrentenarten. Und einige sind völlig unabhängig von der Anhebung der so genannten Regelaltersgrenze auf 65 -> 67 zu sehen, egal ob da nun Altersteilzeit bis (hier) 65 vorgeschaltet ist oder nicht, oder ob man 'schon' Jahrgang 47 aufwärts ist. Wie oben angesprochen kann Ihr Arbeitnehmer als vor Jg. 52 Geborener die AR nach Alterszeit, wie auch die AR als langjährig Versicherter, ab 65 weiterhin ohne Abschlag erhalten. Gruß w. Zum Nachlesen der vielen Altersrenten: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de…
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