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Experten-Antwort

Regelaltersrente nach EM-Rente

von Brigitte12.02.2012 | 12:05
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4 Antworten

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Guten Tag, ich erhalte nun Rente wegen voller Erwerbsminderung auf unbestimmte Dauer. Ich war auch schon bei Antragstellung zu 50% schwerbehindert. Der Rentenbescheid gewährt diese Rente bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (Jahrgang 1959, also 64 Jahre 2 Monate), ab dann besteht ein Anspruch auf Regelaltersrente. Kommt die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, die ja 2 Jahre früher einsetzen würde nicht in Betracht ? In welcher Höhe wird dann voraussichtlich die Regelaltersrente gezahlt, in der gleichen Höhe wie die jetzige Rente wegen voller Erwerbsminderung ? Im Voraus Vielen Dank für Ihre Antwort. Viele Grüße Brigitte

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich schließe mich den beiden vorherigen Beiträgen an. Ob noch rentenrechtliche Zeiten von Ihnen zurückgelegt wurden, die nach dem Leistungsfall der Erwerbsminderung liegen und so (trotz Absenkung des Rentenniveaus, die bei einem nun späteren weiteren Rentenbeginn greift) die Altersrente für schwerbehinderte Menschen höher ausfällt als die bisher gezahlte Erwerbsminderungsrente, klären Sie am besten bei einer Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers.

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3 Antworten

Schadeam 12.02.2012 | 13:13
Die Regel AR ist beim Jahrgang 1959 nicht bei 64+2 sondern wahrscheinlich bei 66+2. Die AR für Schwerbehinderte wäre demzufolge mit 61+2 (Abschläge) oder 64+2 (keine Abschläge) frühestens möglich. In aller Regel ist aber die AR, die sich direkt an die EM Rente anschließt nicht höher und die Abschläge bleiben erhalten, sodass es normalerweise völlig egal ist, wann die Rente den anderen Namen erhält. :) PS: bis dahin haben Sie ja noch Zeit genug sich mal persönlich beraten zu lassen und es können sich noch einige Gesetze ändern.
Krämersam 12.02.2012 | 13:55
" Der Rentenbescheid gewährt diese Rente bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (Jahrgang 1959, also 64 Jahre 2 Monate), ab dann besteht ein Anspruch auf Regelaltersrente." Das kann eigentlich so nicht stimmen. Jahrgang 1959 kann frühestens erst mit 66 Jahren + 2 Monaten in die Regelaltersrente gehen. http://de.wikipedia.org/wiki/Regelaltersrente Hier finden Sie den Rentenbeginnrechner der Deutschen Rentenversicherung der selbiges aussagt . Da können Sie ihre Daten eingeben und sehen dann wann Sie in die Regelaltersrente und in die für schwerbehinderte Menschen gehen können : http://www.deutsche-rentenversicherung-bw.de/sid_0C98763F86803D9… Und ja, natürlich können Sie bei 50% GdB schon die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen. Auf das Erreichen der Regelaltersgrenze brauchen Sie da nicht zu warten. Allerdings müssten Sie die Rente für schwerbehinderte Menschen in jedem Falle dann bei ihrer RV beantragen. Autoamatisch geht das logischerweise nicht. Und wie schon gesagt, bleiben die Abzüge die Sie jetzt bei ihrer EM-Rente bereits haben auch in der Altersrente bestehen. Auf jeden Fall dann, wenn Sie die EM-Rente durchgehend bis zur Altersrente beziehen. Sie haben aber Besitzschutz, sodass die Altersrente ( welche auch immer) nicht niedriger ausfallen kann als ihre jetzige EM-Rente. Da auch eine unbefr. EM-Rente jederzeit von der RV überprüft und letztlich auch wieder entzogen werden kann, wenn die Voraussetzungen zu dessen Bezug nicht mehr vorliegen , sind Sie gut ( sehr gut ) beraten dann die Umwandlung in die Altesrente für schwerbehinderte Menschen zu betreiben. Damit gehen Sie dann quasi 2 Jahre früher auf Nummer sicher...
Brigitteam 13.02.2012 | 09:52
Dankeschön an Schade, Krämers und Experte - und natürlich, es sollte 66 + 2 heißen, Fehler meinerseits. War etwas aufgeregt als ich den Bescheid bekam. LG Brigitte
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