" Der Rentenbescheid gewährt diese Rente bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (Jahrgang 1959, also 64 Jahre 2 Monate), ab dann besteht ein Anspruch auf Regelaltersrente."
Das kann eigentlich so nicht stimmen. Jahrgang 1959 kann frühestens erst mit 66 Jahren + 2 Monaten in die Regelaltersrente gehen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Regelaltersrente
Hier finden Sie den Rentenbeginnrechner der Deutschen Rentenversicherung der selbiges aussagt . Da können Sie ihre Daten eingeben und sehen dann wann Sie in die Regelaltersrente und in die für schwerbehinderte Menschen gehen können :
http://www.deutsche-rentenversicherung-bw.de/sid_0C98763F86803D9…
Und ja, natürlich können Sie bei 50% GdB schon die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen. Auf das Erreichen der Regelaltersgrenze brauchen Sie da nicht zu warten. Allerdings müssten Sie die Rente für schwerbehinderte Menschen in jedem Falle dann bei ihrer RV beantragen. Autoamatisch geht das logischerweise nicht.
Und wie schon gesagt, bleiben die Abzüge die Sie jetzt bei ihrer EM-Rente bereits haben auch in der Altersrente bestehen. Auf jeden Fall dann, wenn Sie die EM-Rente durchgehend bis zur Altersrente beziehen. Sie haben aber Besitzschutz, sodass die Altersrente ( welche auch immer) nicht niedriger ausfallen kann als ihre jetzige EM-Rente.
Da auch eine unbefr. EM-Rente jederzeit von der RV überprüft und letztlich auch wieder entzogen werden kann, wenn die Voraussetzungen zu dessen Bezug nicht mehr vorliegen , sind Sie gut ( sehr gut ) beraten dann die Umwandlung in die Altesrente für schwerbehinderte Menschen zu betreiben. Damit gehen Sie dann quasi 2 Jahre früher auf Nummer sicher...