Hallo Joachim K.,
wie senf-dazu bereits ausgeführt hat, handelt es sich bei der Regelaltersrente, der Altersrente für schwerbehinderte Menschen und der Altersrente für langjährig Versicherte um unterschiedliche Altersrenten mit verschiedenen Anspruchsvoraussetzungen. Für alle Altersrenten gleich ist die vom Geburtsjahr abhängige Regelaltersgrenze. Wenn diese erreicht ist, wirkt sich der Hinzuverdienst nicht mehr auf die Altersrente aus.