1. Für den Erwerb eines Leistungsanspruchs aus der deutschen Rentenversicherung werden auch die in den USA nach dortigen Rechtsvorschriften anrechenbaren Versicherungszeiten berücksichtigt.
2. Die Regelalaltersrente unterliegt keinem Rentenabschlag, die Altersrente für langjährig Versicherte dagegen unterliegt einem Rentenabschlag. Wie hoch der Rentenabschag ist, ist abhängig davon ab welchem Zeitpunkt die Rente in Anspruch genommen wird.
3. Lassen Sie daher Ihr Konto klären. Im Rahmen einer Rentenauskunft kann dann festgestellt werden, welche Ansprüche mit welchen Abschlägen bestehen.