Liebes Expertenteam,
ich beziehe seit Mai 2018 Regelaltersrente, von der ich aber nicht leben kann. Da ich seit Jahren selbständig war, wollte ich das im Alter eingeschränkt fortsetzen. Ich bin in der Krankenversicherung der Rentner, so daß der auf die Rente entfallende KV-Beitrag einbehalten und automatisch an die Krankenkasse abgeführt wird. Nun möchte die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag auf die selbständige Nebentätigkeit erheben. Da ich aufgrund einer zwischenzeitlich schweren Erkrankung und einer OP an der Wirbelsäule nur noch sehr geringfügig dazuverdienen kann, stellt sich mir die Frage, wie das berechnet werden soll. Während meiner Erkrankung war mein Gewerbe ruhend gestellt und die Krankenkasse hat auf Zusatzbeiträge verzichtet. Nun habe ich meine nebenberufliche Selbständigkeit wieder aufgenommen und die Krankenkasse möchte die Beiträge neu festsetzen. Hierzu verlangt sie den letzten Steuerbescheid, der allerdings ausschließlich das Ergebnis der hauptberuflichen Tätigkeit ist, also vor Renteneintritt. Dieser spiegelt aber eine ganz andere wirtschaftliche Situation wieder und würde bei Anwendung zu einem mtl. Zusatzbeitrag führen, den ich unter den heutigen Gegebenheiten gar nicht bezahlen könnte.
Was kann ich tun? Muß sich die Krankenkasse gedulden, bis ein aktueller Steuerbescheid vorliegt, der die jetzige wirtschaftliche Situation seit Renteneintritt, also eine nebenberufliche Selbständigkeit wiederspiegelt? Die Krankenkasse droht mir bereits mit einer Berechnung nach der Höchstbemessungsgrenze.
Ich könnte mein Einkommen seit Renteneintritt (Mai - Dez. 2018) auch anhand der EÜR nachweisen. Muß die Krankenkasse das im Vorfeld akzeptieren bis ein endgültiger Steuerbescheid vorliegt? Da die Krankenkasse aber die Einkünfte anders bemißt als das Finanzamt, bin ich mir unsicher, was ich vom Überschuß lt. EÜR, also Einnahmen minus Ausgaben, noch in Abzug bringen darf. Das Finanzamt berücksichtigt vom verbleibenden Überschuß ja noch private Belastungen (z. B. gezahlte Privatsteuern (ESt., etc.) oder gezahlte Krankenkassenbeiträge und andere Aufwendungen. Erst dann ist es für das Finanzamt das Steuerbrutto, also der Betrag vor Steuern. Gilt das auch für die Krankenkasse? Für mich ist das besonders wichtig, da es ja bei den Krankenkassen einen Freibetrag gibt und erst Beiträge entstehen, wenn dieser überschritten wird. Aufgrund meiner Erkrankung und der langen Arbeitsunfähigkeit war mein Einkommen in dieser Zeit so gering, daß ich noch mtl. unterhalb dieser Freigrenze liegen würde und gar keinen Zusatzbeitrag entrichten müßte, wenn die Berechnung des Steuerbruttos gleich ist.
Ich bedanke mich schon jetzt ganz herzlich für jegliche Hilfe und die Mühe.