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Experten-Antwort

Regelaltersrentenauskunft

von marbuse23.07.2016 | 17:09
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Hallo, ich bekomme seit 2010 die volle Erwerbsminderungsrente die 2013 in eine Regelrente gewandelt wurde. Seit 2010 bezahle ich Rentenbeiträge durch verschiedenen "Minijobs". Mir wurde mal gesagt, jedes Jahr das ich freiwillig Rentenbeiträge bezahle werden nachher ca. 10-20 € mehr Rente pro Jahr das ich eingezahlt habe. Jetzt zu meiner Frage: Ich habe bei der Rentenversicherung angerufen und gefragt ob ich auch so einen Bescheid erhalten kann in dem ich sehen kann was ich später ungefähr an Regelaltersrente kriege. Da wurde mir gesagt das ich das schriftlich beantragen müsse. Das habe ich getan und heute kam Bescheid dass eine Rentenauskunft für Rentenbezieher aus technischen Gründen nicht möglich ist und die Höhe der Regelaltersrente der Höhe meiner Rente wegen Erwerbsminderung entspricht. Das kann doch irgendwie nicht sein, oder? Vielen Dank und schöne Grüße Frank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich können Sie eine Probeberechnung anfordern.

An der Höhe der Rente ändert sich bei Umwandlung in die Regelaltersrente in der Regel nichts.

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10 Antworten

W*lfgangam 23.07.2016 | 18:51
Hallo marbuse, doch, ist so - beides zutreffend. Sie können eine Proberechnung zum Altersrentenbeginn xx.xx.xxxx anfordern, ist so was ähnliches wie eine Rentenauskunft. Allerdings werden Sie dann auch feststellen, dass der neue Rentenbetrag nicht höher ausfällt. Und mit Minijobs gibt es keine reale Erhöhung der Rente um 10-20 EUR ...netto liegen Sie mit Minijobs bei max. 4 EUR für ein Jahr Minijob. Da Ihre EM-Rente aber eine bewertete (!) Zurechnungszeit bis zum 60. Lbj. hat, bringen zusätzliche Beiträge in dieser Zeit gar nichts. Erst Beiträge nach dem 60. können einen Mehrwert bringen, wenn nicht im Rahmen der Neuberechnung der Altersrente aktuell andere Zeiten 'schlechter' gestellt werden. Sie haben die Sicherheit, dass Ihre EM-Rente nach 'Umwandlung' in Altersrente nicht kleiner wird ...mehr? Vielleicht bei 1. von 10.000, und dann auch nur im Cent-Bereich. Gruß w.
Oldenburgeram 23.07.2016 | 23:19
Ab Rentenbeginn Ihrer Regelaltersrente (2013) bringen die Pauschalbeiträge aufgrund einer geringfügigen Beschäftigung leider nichts mehr. Der Arbeitgeber zahlt, damit er keinen Vorteil hat, Altersvollrentner zu beschäftigen, der Arbeitnehmer hat jedoch keine Vorteile (und Nachteile). Die geringfügige Beschäftigung bis 2013 kann durchaus ( in vielen Fällen ) keine Auswirkungen mehr auf die Folgerente haben.
Teklaam 24.07.2016 | 10:43
Warum schreiben Sie dann in Ihrem Ausgangsbeitrag "Regelrente". Insofern wird sich bei der Umwandlung in die Altersrente mit den derzeitigen Minijob keine Auswirkugnen ergeben, weil die derzeit in Ihrem Versicherungsverlauf enthaltenen Zurechnungszeiten vermutlich höherwertiger sind. An Ihrer Stelle würde ich auf die Versicherungspflicht verzichten.
marbuseam 24.07.2016 | 10:34
Hallo, also 2013 stand in dem Brief der Rentenversicherung: Ihre mit Bescheid vom 07.05.2010 gewährte Rente wegen voller Erwerbsminderung wird als Dauerrente weiter gewährt. Sie wird längstens bis zum 30.04.2031 ( Monat des Erreichens der Regelaltersgrenze) gezahlt.
KSCam 24.07.2016 | 16:57
Hätten Sie gleich präzise gefragt und die Fachbegriffe verwendet hätten Sie gleich die richtige Antwort bekommen.... Bei Ihrer EM rente ist eine Zurechnungszeit enthalten durch die Ihre bisherigen Beiträge bis 60 hochgerechnet sind. Somit bringen Ihnen in aller Regel Miniobs (egal ob mit oder ohne eigener Beitragsleistung) für später keine Rentensteigerung. Und was wollen Sie allen Ernstes mit einer Berechnung der Regelaltersrente, wenn diese erst 2031, also in 15 Jahren beginnt? Bis dahin haben wir noch 4 Bundestagswahlen und garantiert noch unzählige Gesetzesänderungen. Mehr als die Aussage: weniger kanns nicht werden - es sei denn eine Regierung beschließt: alle Renten werden halbiert..... Und das mit den 10-20 € Rentensteigerung pro Jahr bei Minijobs, hat Ihnen garantiert kein Mitarbeiter der DRV erzählt, solche Märchen kursieren beim Frisör, an Stammtischen und in Fachzeitschriften wie "die Frau mit dem goldenen Herz"......
Oldenburgeram 25.07.2016 | 11:25
Eine Probeberechnung für eine Regelaltersrente mit Rentenbeginn im Jahre 2031? Das wird den zuständige Sachbearbeiter in die Knie zwingen...
LSam 25.07.2016 | 13:11
User Oldenburger, das ist dem Rechner aber egal, der kann das, wenn er richtig programmiert wurde.
marbuseam 25.07.2016 | 13:57
Erstmal vielen Dank für alle Antworten, aber im Brief hieß es ja: "dass Rentenauskunft für Rentenbezieher aus technischen Gründen nicht möglich ist" . Na ja egal jetzt....
Oldenburgeram 25.07.2016 | 14:14
@ LS: Wenn der Rechner so programmiert wäre, wäre das kein Problem. Ist er aber leider nicht.
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