Wenn Sie Ihre Regelaltersrente erst später in Anspruch nehmen und noch eine Zeit lang weiter arbeiten, hat das Vorteile für Sie: Für jeden Monat, den Sie über Ihre Regelaltersgrenze hinaus noch weiter arbeiten und keine Rente beziehen, gibt es einen Rentenzuschlag von 0,5 Prozent. Wenn Sie Ihre Rente also um ein Jahr hinausschieben, bekommen Sie allein dafür einen Zuschlag von 6 Prozent.
Zusätzlich erhöht sich die Rente noch durch die laufende Beitragszahlung zur Rentenversicherung.
Beiträge zur Arbeitslosenversicherung müssen Sie nun nicht mehr zahlen.
Arbeiten neben der Regelaltersrente
Egal, ob Sie vorher schon eine Altersrente bezogen haben oder ob Sie Ihre Rente jetzt erst in Anspruch nehmen: Bisher brauchten Sie selbst keine Rentenversicherungsbeiträge mehr zu zahlen, wenn Sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze neben Ihrer Rente noch gearbeitet haben. Nur der Arbeitgeber hatte seinen Beitragsanteil an die Rentenversicherung abzuführen. Auf Ihre Rente hatte das allerdings keinen Einfluss.
Vom 1. Januar 2017 an haben Sie die Wahl: Grundsätzlich sind Sie ab Erreichen der Regelaltersgrenze versicherungsfrei. Zukünftig können Sie aber Ihrem Arbeitgeber gegenüber erklären, dass Sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten und weiter auch eigene Beiträge zur Rentenversicherung zahlen möchten.
Einmal im Jahr erhöht sich dann Ihre Rente durch die von Ihnen und vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge.