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Experten-Antwort

Regelaltersrentner und danach Vollzeitjob?

von Es gibt keine dummen Fragen ...06.02.2019 | 19:29
176 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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... höchstens die richtigen Antworten, die ich hier erhoffe zu bekommen. Ein Danke vorab. Ist es richtig, dass der Arbeitgeber zum monatlichen Gehalt/Lohn nicht mehr den AG Anteil zur RV u. Arbeitslosenbeitrag zahlen muss? Dass weiterhin Lohnsteuer und KV/PV fällig ist, da Einkommen erzielt wird, dürfte unbestritten sein.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn Sie Ihre Regelaltersrente erst später in Anspruch nehmen und noch eine Zeit lang weiter arbeiten, hat das Vorteile für Sie: Für jeden Monat, den Sie über Ihre Regelaltersgrenze hinaus noch weiter arbeiten und keine Rente beziehen, gibt es einen Rentenzuschlag von 0,5 Prozent. Wenn Sie Ihre Rente also um ein Jahr hinausschieben, bekommen Sie allein dafür einen Zuschlag von 6 Prozent.

Zusätzlich erhöht sich die Rente noch durch die laufende Beitragszahlung zur Rentenversicherung.

Beiträge zur Arbeitslosenversicherung müssen Sie nun nicht mehr zahlen.

Arbeiten neben der Regelaltersrente

Egal, ob Sie vorher schon eine Altersrente bezogen haben oder ob Sie Ihre Rente jetzt erst in Anspruch nehmen: Bisher brauchten Sie selbst keine Rentenversicherungsbeiträge mehr zu zahlen, wenn Sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze neben Ihrer Rente noch gearbeitet haben. Nur der Arbeitgeber hatte seinen Beitragsanteil an die Rentenversicherung abzuführen. Auf Ihre Rente hatte das allerdings keinen Einfluss.

Vom 1. Januar 2017 an haben Sie die Wahl: Grundsätzlich sind Sie ab Erreichen der Regelaltersgrenze versicherungsfrei. Zukünftig können Sie aber Ihrem Arbeitgeber gegenüber erklären, dass Sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten und weiter auch eigene Beiträge zur Rentenversicherung zahlen möchten.

Einmal im Jahr erhöht sich dann Ihre Rente durch die von Ihnen und vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

DRVam 06.02.2019 | 19:48
Als Regelaltersrentner sind tatsächlich keine Beiträge zur Rentenversicherung und natürlich auch keine zur Arbeitslosenversicherung mehr zu zahlen, da Sie als Rentner nicht mehr arbeitslos werden können und auch keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld mehr haben.
Korrektam 06.02.2019 | 19:53
Genau richtig erkannt. Aber um Himmels Willen, wer geht nach der Regelaltersrente noch einen Fulltimejob nach? Wie saublöd muss man sein! Ich höre gerade, dass Herr Assauer mit 74 Jahren verstorben ist.
Schadeam 06.02.2019 | 20:20
Der Arbeitnehmerbeitrag entfällt ab Regelalter es sei denn der AN will den Beitrag weiter bezahlen. Der AG Beitrag wird jedoch weiterhin fällig - ein Arbeigeber soll daurch dass er Renzner beschäftigt keine geringeren Personalkosten haben.
W*lfgangam 06.02.2019 | 21:13
Ergänzend: Womit auch - bei gewählter RV-Pflicht des AN - weitere Steigerungen der Rente mit Zuschlägen jeweils zum 01.07. erfolgen. Lässt man sich beraten, was es bringt, das Mehr-Netto ./. erhöhte Rente bei Abzug der RV-Beiträge rauszuhaben - 'relativ' schnell sogar ...in schon 7 Jahren??? - im Rahmen möglicher Rentenanpassungen kalkuliert. Spekulationen eben ...ich kenne keinen, der in dieser Konstellation gesagt hat "*geil, in ein paar Jahren haben ich also meine Rentenbeiträge wieder raus, statt sie gleich im Portemonnaie zu haben". Ja, es *lohnt sich durchaus (wenn man andere 'Kapitalanlagen' und das 'Lohnend' bedenkt) - wenn man sich über die Laufzeit Gedanken macht ...vielleicht auch an eine Nachfolgerente/für Hinterbliebene denkt. Gruß w.
Es gibt keine dummen Fragen ...am 06.02.2019 | 22:06
... höchstens die richtigen Antworten, die ich hier erhoffe zu bekommen. Ein Danke vorab. Ist es richtig, dass der Arbeitgeber zum monatlichen Gehalt/Lohn nicht mehr den AG Anteil zur RV u. Arbeitslosenbeitrag zahlen muss? Dass weiterhin Lohnsteuer und KV/PV fällig ist, da Einkommen erzielt wird, dürfte unbestritten sein.
Genau richtig erkannt. Aber um Himmels Willen, wer geht nach der Regelaltersrente noch einen Fulltimejob nach? Wie saublöd muss man sein! Ich höre gerade, dass Herr Assauer mit 74 Jahren verstorben ist.
Lieber @Korrekt, Warum sollte ich saublöd sein? Bin schon seit dem 61. Lebensjahr (ATZ Passivphase) zu Hause, als besonders langjähriger Versicherter. Ich habe es wirklich nicht nötig, nach einer ausgiebigen Pause wieder Vollzeit arbeiten zu müssen. Meine Altersrente zzgl. Betriebsrente ist in einem finanziellen Status, den viele gerne hätten, aber leider nicht alle bekommen. Außerdem werde ich das mir maximal nur bis zum 70. Lebensjahr freiwillig antun. Bestimmte gesuchte sehr anspruchsvolle Tätigkeiten (der arme Fachkräftemangel lässt grüßen) sind keiner Altersbegrenzung unterzogen. Bin kerngesund, fit wie ein Turnschuh und dazu verdienende 40.000 brutto Euronen zusätzlich pro Jahr, werden den Touristik Highlights in der Karibik und Südsee prima bekommen. Wir nehmen immer 6 Wochen Urlaub. Die Kreuzfahrt-Suiten 2 x pro Jahr gibt es nicht zum Discounterpreis, sind aber jeden Euro wert. Dann noch Rentenzuwächse immer zum Juli des Folgejahres, finde ich Spitze. Meine jüngere Ehefrau wird sich bei der späteren Witwenrente immer sehr gerne an mich erinnern! Was schreiben Sie jetzt? Meine Eltern wurden 92 und 94 Jahre alt und waren bis zuletzt geistig sehr fit. Da werde ich doch locker die 85 schaffen? PS: Danke an die anderen User, die mir unter Anderem mitteilten, dass ich freiwillig weiter Rentenbeiträge als AN einzahlen darf. Ist doch super! Die DRV sie lebe hoch, dreimal hoch ...
Modi1969am 07.02.2019 | 19:34
Hallo, Ergänzung zum Experten: Sie steigern sich die Rente durch den Verzicht auf die Versicherungsfreiheit durch Zuschläge aus dem rv-pflichtigen Brutto UND dem steigenden Zugangsfaktor (Monate zwischen 1.7. Folgejahr und Regelalter , multipliziert mal 0,5%). Je älter Sie als arbeitender, beitragszahlender Rentner sind, um so steiler wächst der Zuschlag, den Sie auch nach Ende der Beschäftigung lebenslang haben...Näheres in der Beratungsstelle der DRV
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