Regelaltersrente und Vollbeschäftigung
Verständnisfragen an die Forengemeinschaft, sehr gerne auch Beantwortung seitens der/des Experten/in:
Wie verhält es sich, wenn nur der Arbeitgeber den Rentenbeitrag zahlt. Würde es Sinn machen auch den AN-Rentenversicherungsbeitrag als Vollrentner weiter mit einzuzahlen? Als Rechenbeispiel nehmen wir hier mal ein monatliches Brutto Einkommen von 2.000 Euro. Bin gesetzlich krankenversichert (KVdR).
Für den AG/AN hat es ja Vorteile, da der Arbeitslosenbeitrag entfällt und nur ein
reduzierter KV Beitrag fällig ist, da ja als Vollrentner kein Krankengeld mehr bezahlt wird. Welche Vorteile hätte die Aufnahme der Beschäftigung für mich bezüglich der jährlichen Rentenanpassung zum 1. Juli des nachfolgenden Jahres.
Dass vom o.g. Bruttoeinkommen Lohnsteuer anfällt ist wohl klar. Gehe ich richtig in der Annahme dass als AN die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro wieder gültig ist? Der Arbeitsplatz ist fußläufig zu erreichen.
Bevor wieder anzügliche Kommentare abgegeben werden: Nein - ich habe es nicht nötig, da meine Rente + Betriebsrente fast meinem früheren Nettogehalt entspricht und ich noch geistig u. körperlich fit bin, diese für mich sehr anspruchsvolle, interessante Tätigkeit ausüben zu wollen.
Für adäquate Antworten hierzu, schreibe ich vorab besten Dank und verbleibe mit einem freundlichen Gruß an die werten Forumsteilnehmer.