Hallo Frustriert,
alle Überlegungen bzgl. der zukünftigen Regelungen sind hypothetisch und spekulativ.
Nach den derzeitigen Entwürfen soll aber nur ein Elternteil von der Verbesserung der Kindererziehungszeiten profitieren. Im Regelfall der, der bereits die bisherigen Kinderzeiten bekommen hat.
Im Falle der Ehescheidung würde der andere leer ausgehen. Überlegenswert wäre dann evtl. die Frage, ob eine Überprüfung des damaligen Versorgungsausgleiches in Betracht kommt.
Wie gesagt, noch alles spekulativ, aber Fälle wie von Ihnen beschrieben könnten vorkommen.