Regelung bei Scheidung

von
S. Gerner

Hallo,
ab 01.09.09 gilt ein neues Recht zum Versorgungsausgleich. Dort werden auch private LV mit Kapitalauszahlung berücksichtigt.
Gilt dies auch für LV-Verträge, die vor 20 Jahren abgeschlossen wurden?
Vielen Dank für Ihre Antwort.

von
Uuuuuuuuuuuuuuuuuuups

Zitiert von: S. Gerner

Ab 01.09.2009 gilt ein neues Recht zum Versorgungsausgleich. Danach werden auch private LV mit Kapitalauszahlung berücksichtigt. Gilt dies auch für LV-Verträge, die vor 20 Jahren abgeschlossen wurden?

Das ist leider keine Frage, die die gesetzliche Rentenversicherung betrifft. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt (Fachanwalt für Familienrecht).

Experten-Antwort

Hallo S. Garner,

tut mir leid, aber hier kann ich dem Beitrag von „Uuuuuuuuuuuuuuuuuuups“ leider nur zustimmen.

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