Hallo, ab 01.09.09 gilt ein neues Recht zum Versorgungsausgleich. Dort werden auch private LV mit Kapitalauszahlung berücksichtigt. Gilt dies auch für LV-Verträge, die vor 20 Jahren abgeschlossen wurden? Vielen Dank für Ihre Antwort.
20.02.2012, 19:05
von
Uuuuuuuuuuuuuuuuuuups
Zitiert von: S. Gerner
Ab 01.09.2009 gilt ein neues Recht zum Versorgungsausgleich. Danach werden auch private LV mit Kapitalauszahlung berücksichtigt. Gilt dies auch für LV-Verträge, die vor 20 Jahren abgeschlossen wurden?
Das ist leider keine Frage, die die gesetzliche Rentenversicherung betrifft. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt (Fachanwalt für Familienrecht).
21.02.2012, 10:48
Experten-Antwort
Hallo S. Garner,
tut mir leid, aber hier kann ich dem Beitrag von „Uuuuuuuuuuuuuuuuuuups“ leider nur zustimmen.