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Regress bei rückwirgender Rente

von ich10.07.2009 | 18:22
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe letzte Woche einen Rentenbescheid wegen voller Erwerbsminderung erhalten. Ungewöhnlich dabei ist, dass dieser Rentenbescheid rückwirkend ab 2005 gültig ist. Ich bin während dieser Zeit in Vollbeschäftigung gewesen, im Jahr 2006 aber für ein Jahr im Krankenstand. Bei meinem Arbeitgeber ist es so geregelt, dass während einer Arbeitsunfähigkeit, die Differenz zwischen Krankengeld und üblichen Gehalt weiter bezahlt wird, so lange Krankengeld bezogen wird. Genau diesen Umstand habe ich nun wieder seit März dieses Jahres. Ich beziehe Krankengeld und zusätzliich die Differenz zum Gehalt von meinem Arbeitgeber. Durch den Bescheid vom DRV bin ich nun aber seit 2005 Rentner. Kann mein Arbeitgeber diesen bezahlten Ausgleich während meiner Krankheitsphase zurückverlangen und mich hier in Regress nehmen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Da dies keine Frage zur gesetzlichen Rente, sonderne eine arbeitsrechtliche Frage ist, können wir Ihnen hier leider keinen Rat geben.

7 Antworten

Skatrentneram 10.07.2009 | 19:16
Die Frage wird Ihnen hier im Forum niemand ausreichend beantworten können. Schauen Sie doch einmal in Ihren Arbeits-bzw. Tarifvertrag, dort sollte so etwas geregelt sein. Ggf. können Sie sich ja auch an Ihren Betriebsrat ( falls vorhanden ) wenden.
icham 10.07.2009 | 21:51
Hallo Skatrentner, vielen Dank für Ihre Rückantwort. Die Info mit dem Tarifvertrag resp. Betriebsrat ist eine Alternative, die ich aber aktuell nicht nutzen will um keine schlafenden Hunde zu wecken. Mir würde es schon helfen, wenn jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat. Wie mir gesagt wurde, ist es aber sehr ungewöhnlich, dass ein Bescheid so lange zurückdatiert wird (sogar um zwei Jahr früher als mein Antrag war).
Haraldam 10.07.2009 | 22:09
Hallo @ich, da müssen wir doch noch mehr ins Detail gehen. Eine Rente ohne Antrag für zwei Jahre früher gibt es nicht. Hat damals eine Reha.maßnahme stattgefunden? Ist ein Verfahren vor dem Sozialgericht, Landessozialgericht durchgeführt worden? Soll auch während Ihrer Vollbeschäftigung Rente gezahlt werden? Welcher Tarifvertrag kommt denn in Betracht? Alles etwas merkwürdig, aber vielleicht bringen wir doch etwas Licht ins Dunkel. Harald
icham 10.07.2009 | 22:19
Hallo Harald, ja, 2005 hat eine Reha-Maßnahme stattgefunden, die ich aber nach 2 Tagen abbrechen musste :-( 2007 habe ich dann den Antrag gestellt. Der Bescheid datiert wirklich bis zum Tag dieser Reha zurück. Das Antragsverfahren lief ohne jegliche juristische oder externe Einmischung. Ich war vier mal bei verschiedenen Gutachtern, eine weitere Reha und dann der Bescheid. Nein, während meiner Vollbeschäftigung soll keine Rente bezahlt werden. Es geht auch nicht darum, dass die Rente einen Betrag für vergangene Zeit zahlt. Das erwarte ich auch gar nicht. Es geht auch nicht um die drei Jahre seit 2005 in denen ich normal gearbeitet habe. Es geht lediglich um das eine Jahr, in dem ich in verschiedenen Kliniken war und Krankengeld bezogen habe. Hier gibt es eine freiwillige Leistung des AG, dass er die Differenz zwischen dem Krankengeld und dem bisherigen Gehalt ausgleicht. Genau diese Differenz ist es, die mir jetzt Sorgen macht. Wenn mein AG sich auf den Standpunkt stellt, dass ich ja zu dieser Zeit nicht krank sondern berentet gewesen war, hätte er ja diesen Ausgleich nicht bezahlen müssen und könnte -so meine Überlegung- Regressansprüche stellen. Aber es muss ja nicht so sein, es sind wie gesagt nur meine Befürchtungen.
Corlettoam 11.07.2009 | 07:47
Also das ist wirklich eine rein arbeitsrechtliche Frage die ihnen hier niemand beantworten kann. Das ihr Arbeitgeber die Differenz zwischen Krankengeld und Gehalt überhaupt gezahlt hat, finde ich sehr nobel und ist absolut nicht selbstverständlich. Von so einer Regelung dürften wohl die meisten Arbeitnehmer in der heutigen Zeit nur träumen... Nach meinen Rechtsempfinden denke ich aber schon, das ihr Arbeitgeber diese Differenz jetzt von ihnen zurück verlagen kann, da sie ihnen ja defitiniv nun nicht zugestanden hat. Aus der wohl zu erwartenden Rentennachzahlung könnten Sie dies dann ja auch wohl bezahlen. Ob ihr Arbeitgeber diese Rückforderung jedoch wirklich stellt, bleibt naztürlich abzuwarten. Schlafende Hunde würde ich nun auch nicht unbdiingt wecken.
Skatrentneram 11.07.2009 | 07:07
Hallo @ich, sie haben ja nach Harald`s Ausführungen schon einige nähere Angaben gemacht aber eine endgültige Aussage wird ihnen hier niemand geben können. Ich an ihrer Stelle würde momentan gar nichts unternehmen und alles weitere auf mich zukommen lassen, evtl. fordert ihr ehemaliger AG ja nichts zurück. Also abwarten und immer schön ruhig bleiben :-))
Haraldam 11.07.2009 | 08:59
Hallo @ich, nach den jetzigen Angaben steht wohl fest, daß die DRV den damaligen Rehanatrag in einen Rentenantrag "umgedeutet" hat. Warum sie dies getan hat, obwohl Sie weiterhin normal gearbeitet haben, ist zumindest fragwürdig. Aber zum Problem: Krankengeldzuschuß ist normalerweise in einem Tarifvertrag geregelt; insoweit wäre es nicht unbedingt eine freiwillige Leistung. Im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes ist z.B. geregelt, daß bei rückwirkender Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente der Krankengeldzuschuß rückwirkend wegfällt und der überzahlter Krankengeldzuschuss als Vorschuss auf die in demselben Zeitraum zustehenden Rente gilt. Die Rentenansprüche gehen insoweit auf den Arbeitgeber über. Der Arbeitgeber kann von der Rückforderung des Teils des überzahlten Betrags, der nicht durch die für den Zeitraum der Überzahlung zustehenden Rente ausgeglichen worden ist, absehen, es sei denn, der Beschäftigte hat dem Arbeitgeber die Zustellung des Rentenbescheids schuldhaft verspätet mitgeteilt. (§ 22 TVöD). Als erstes würde ich mal feststellen ob es einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung gibt und was hier geregelt ist. Den Empfehlungen von @Skatrentner und @Corletto würde ich nicht uneingeschränkt zustimmen; zumindest sollten Sie den Rentenbescheid dem Arbeitgeber vorlegen und dann abwarten. Harald
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