Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Regress

von wolfe25.10.2016 | 20:20
2107 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
"muss" die DRV Regress fordern sobald sie erfährt das ich von einem Unfallverursacher Lohnersatzleistungen bekomme? der Veursacher bzw. seine Versicherung wurden verurteilt zu bezahlen. Gleichstellung !

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo wolfe,

solange Sie keine Leistung der Rentenversicherung beziehen, besteht auch keine Regressforderung gegenüber dem Unfallverursacher. Eine Ausnahme wäre nur, wenn Ihr Schadensersatzanspruch die Zahlung von Beiträgen umfasst.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo wolfe,

soweit von einer Krankenkasse oder einer Berufsgenossenschaft Leistungen wie Krankengeld oder Verletztengeld erbracht werden, ergeht eine Mitteilung an den zuständigen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung. Dort wird geprüft, ob aufgrund des Unfalls Beiträge entgangen sind. Gegebenenfalls werden diese von der Versicherung des Unfallgegners eingefordert. Für Sie würde das bedeuten, dass Sie sich an den für Sie zuständigen Träger mit der Frage wenden, ob das Regressverfahren eingeleitet wurde.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

W*lfgangam 25.10.2016 | 20:49
Hallo wolfe, wenn die DRV durch 'Minderbeiträge' oder gar Zahlung einer EM-Rente, Altersrente für schwerbehinderte Menschen beruhend auf der 'Fremdschädigung' vorzeitig leisten muss/Beitragsausfälle - natürlich. Sie selbst/als Geschädigter kann es nur positiv betreffen, wenn dadurch entsprechend zusätzliche Entgelte im Rentenkonto gespeichert werden ...nennt sich glaube ich 'Pflichtbeiträge für Berufsschadensausgleich'. Spätestens bei einem Rentenantrag wird die Frage gestellt und dann ermittelt. Gruß w.
wolfeam 25.10.2016 | 21:05
Danke für die schnelle Antwort , ich habe mich ev. falsch ausgedrückt. Ich war / bin nicht durch die DRV berentet . die R+V Versicherung hat über 5 Jahre Lohnersatzleistungen an mich bezahlt und die DRV wusste davon. Ich hatte der R+V auch eine Abtretung unterschreiben müssen das wenn ich ev. rückwirkend berentet werde ich diese Rente abtreten muss.
wolfeam 26.10.2016 | 18:37
"Schadensersatzanspruch die Zahlung von Beiträgen umfasst" die R+V wurde zu Gleichstellung verurteilt und Gleichstellung bedeutet doch mich so zu stellen als wenn ich arbeite und meine Beiträge selbst bezahle. bezahlt wurden an mich Lohnersatzleistungen und die Krankenkassenbeiträge. reicht diese Tatsache nicht aus das die DRV Beiträge von der R+V einfordert ? liebe Grüsse Wolfgang
Steppoam 27.10.2016 | 09:14
Was genau meinen Sie mit Lohnersatzleistungen? Der Beitragsschaden wir von der DRV geltend gemacht, wenn von einer Haftpflichtversicherung Verdienstausfall gezahlt wird. Wenn Sie von der R+V als private KK Lohnersatzleistungen erhalten reicht dieses nicht aus..
wolfeam 27.10.2016 | 11:12
nach Vorlage meiner letzten Lohnabrechnung vor dem Unfall wurde an mich ca. 90% von meinem Nettolohn über mehere Jahre an mich ausbezahlt plus die Beiträge für die Krankenkasse. in den ersten 18 monaten wurde mein Krankengeld aufgestockt.
Steppoam 27.10.2016 | 12:52
So wie Sie es schildern, ist dann ein Beitragsschaden entstanden. Zu Ihrer Ausgangsfrage: Ja, die DRV ist gem. § 119 SGB X verpflichtet, den Schaden treuhänderisch einzufordern. Am Besten mal bei der Regressabteilung der entsprechenden DRV nachfragen.
wolfeam 14.11.2016 | 19:35
entschuldigen sie meinen Schreibstill aber das gehört zu meinem Krankheitsbild : nachdem bei der Regressabteilung anfragte wieso über Jahre kein Regress gefordert wurde kann die Antwort :"; das Arbeitsamt hätte die Ursache meiner Erkrankung falsch gemeldet." (( das ich über Jahre einen Rentenprozzes gegen die DRV ( hat die R+V von mir verlangt - Schadensminderung ) geführt habe, inkl. 5 Gutachten in denen auch die Tatsache beschrieben war das die R+V Lohnersatz an mich bezahlt interesierte niemand)), die Regressabteilung hat dann doch Rentenbeiträge in 6 Stelliger Höhe ( 9 Jahre rückwirkend ) von der R+V gefordert. die R+V lehnte ab. die Regressabteilung teilte mir schriftlich mit das Sie kein Interesse daran hat gegen die R+V zu klagen und es wird erwartet das ich das auf meine Kosten tue. die DRV hatte inzwischen festgestellt das ich zu berenten bin was aber wegen der fehlenden Rentenbeiträge nicht geht. muss ich jetzt darunter leiden das zwischen DRV und der Regressabteilung keine richtige Kommunikation statfindet ????? gibt es eine Möglichkeit das Problem zu lösen ohne das ich einen Anwalt einschalte. liebe Grüsse wolfgang
wolfeam 16.12.2016 | 08:45
kommt keine Antwort mehr ?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026