"muss" die DRV Regress fordern sobald sie erfährt das ich von einem Unfallverursacher Lohnersatzleistungen bekomme? der Veursacher bzw. seine Versicherung wurden verurteilt zu bezahlen. Gleichstellung !
Hallo wolfe,
wenn die DRV durch 'Minderbeiträge' oder gar Zahlung einer EM-Rente, Altersrente für schwerbehinderte Menschen beruhend auf der 'Fremdschädigung' vorzeitig leisten muss/Beitragsausfälle - natürlich.
Sie selbst/als Geschädigter kann es nur positiv betreffen, wenn dadurch entsprechend zusätzliche Entgelte im Rentenkonto gespeichert werden ...nennt sich glaube ich 'Pflichtbeiträge für Berufsschadensausgleich'.
Spätestens bei einem Rentenantrag wird die Frage gestellt und dann ermittelt.
Gruß
w.
Danke für die schnelle Antwort ,
ich habe mich ev. falsch ausgedrückt.
Ich war / bin nicht durch die DRV berentet . die R+V Versicherung hat über 5 Jahre Lohnersatzleistungen an mich bezahlt und die DRV wusste davon. Ich hatte der R+V auch eine Abtretung unterschreiben müssen das wenn ich ev. rückwirkend berentet werde ich diese Rente abtreten muss.
"Schadensersatzanspruch die Zahlung von Beiträgen umfasst"
die R+V wurde zu Gleichstellung verurteilt und Gleichstellung bedeutet doch mich so zu stellen als wenn ich arbeite und meine Beiträge selbst bezahle.
bezahlt wurden an mich Lohnersatzleistungen und die Krankenkassenbeiträge.
reicht diese Tatsache nicht aus das die DRV Beiträge von der R+V einfordert ?
liebe Grüsse
Wolfgang
Hallo wolfe,
soweit von einer Krankenkasse oder einer Berufsgenossenschaft Leistungen wie Krankengeld oder Verletztengeld erbracht werden, ergeht eine Mitteilung an den zuständigen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung. Dort wird geprüft, ob aufgrund des Unfalls Beiträge entgangen sind. Gegebenenfalls werden diese von der Versicherung des Unfallgegners eingefordert. Für Sie würde das bedeuten, dass Sie sich an den für Sie zuständigen Träger mit der Frage wenden, ob das Regressverfahren eingeleitet wurde.
"Schadensersatzanspruch die Zahlung von Beiträgen umfasst"
die R+V wurde zu Gleichstellung verurteilt und Gleichstellung bedeutet doch mich so zu stellen als wenn ich arbeite und meine Beiträge selbst bezahle.
bezahlt wurden an mich Lohnersatzleistungen und die Krankenkassenbeiträge.
reicht diese Tatsache nicht aus das die DRV Beiträge von der R+V einfordert ?
liebe Grüsse
Wolfgang
Was genau meinen Sie mit Lohnersatzleistungen?
Der Beitragsschaden wir von der DRV geltend gemacht, wenn von einer Haftpflichtversicherung Verdienstausfall gezahlt wird.
Wenn Sie von der R+V als private KK Lohnersatzleistungen erhalten reicht dieses nicht aus..
nach Vorlage meiner letzten Lohnabrechnung vor dem Unfall wurde an mich ca. 90% von meinem Nettolohn über mehere Jahre an mich ausbezahlt plus die Beiträge für die Krankenkasse.
in den ersten 18 monaten wurde mein Krankengeld aufgestockt.
nach Vorlage meiner letzten Lohnabrechnung vor dem Unfall wurde an mich ca. 90% von meinem Nettolohn über mehere Jahre an mich ausbezahlt plus die Beiträge für die Krankenkasse.
in den ersten 18 monaten wurde mein Krankengeld aufgestockt.
So wie Sie es schildern, ist dann ein Beitragsschaden entstanden. Zu Ihrer Ausgangsfrage: Ja, die DRV ist gem. § 119 SGB X verpflichtet, den Schaden treuhänderisch einzufordern.
Am Besten mal bei der Regressabteilung der entsprechenden DRV nachfragen.
entschuldigen sie meinen Schreibstill aber das gehört zu meinem Krankheitsbild :
nachdem bei der Regressabteilung anfragte wieso über Jahre kein Regress gefordert wurde kann die Antwort :"; das Arbeitsamt hätte die Ursache meiner Erkrankung falsch gemeldet." (( das ich über Jahre einen Rentenprozzes gegen die DRV ( hat die R+V von mir verlangt - Schadensminderung ) geführt habe, inkl. 5 Gutachten in denen auch die Tatsache beschrieben war das die R+V Lohnersatz an mich bezahlt interesierte niemand)),
die Regressabteilung hat dann doch Rentenbeiträge in 6 Stelliger Höhe ( 9 Jahre rückwirkend ) von der R+V gefordert. die R+V lehnte ab. die Regressabteilung teilte mir schriftlich mit das Sie kein Interesse daran hat gegen die R+V zu klagen und es wird erwartet das ich das auf meine Kosten tue.
die DRV hatte inzwischen festgestellt das ich zu berenten bin was aber wegen der fehlenden Rentenbeiträge nicht geht.
muss ich jetzt darunter leiden das zwischen DRV und der Regressabteilung keine richtige Kommunikation statfindet ?????
gibt es eine Möglichkeit das Problem zu lösen ohne das ich einen Anwalt einschalte.
liebe Grüsse
wolfgang
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