Opa ist nunmehr schon vier Monate "krankgeschrieben". Er hat sich mit einem Holzkohlesack verhoben, in seiner Wirbelsäüle wurden lauter schlimme Sachen festgestellt, die alle auf "-ose" enden.
Jetzt will sein Arzt in in eine Anschlussheilbehandlung schicken, die von der Rentenversicherung abgelehnt wird. Da Opa in einem viertel Jahr regulär Altersrente bekommen würde, sei eine Minderung der Erwerbsfähigkeit irgendiwe nicht mehr verbesserungswürdig. Irgendiwe ist Opa jetzt auch tennisball zwischen AOK und LVA geworden, beide verweisen auf den anderen. Wie kann Opa nun zur Kur kommen. Außerdem will Opa trotzdem wenigstens noch seine Zeitungen austragen, wenn er Rentner ist und meint dazu bräuchte er seine Erwerbsfähigkeit. Den Hauptjob will er ohnehin aufgeben. Kann Opa mit diesem Argument überhaupt etwas erreichen?
07.05.2007, 14:52
Experten-Antwort
Wenn eine Rente innerhalb von 6 Monaten nach Antrag auf Reha eingereicht wird, wird diese Reha vom RV-Träger nicht mehr durchgeführt (Ausschlussgrund). Zuständig wäre dann die KK.
07.05.2007, 20:54
von
Ratsuchender
Mich würde mal hier die Meinung von "Sozialrechts kundiger" interessieren ?
08.05.2007, 08:29
von
Schade
da brauchts eigentlich keinen "Sozialrechtskundigen"!
Wenn Opa in 3 Monaten in Altersrente gehen will, sollte er dies unverzüglich mit seinem Arbeitgeber regeln, dann den Rentenantrag stellen und als Altersrentner darf er auf jeden fall im 350 Euro Bereich Zeitungen austragen.
Und dass für so einen Fall die RV keine REHA mehr zahlt, die ja die Erwerbsfähigkeit wiederherstellen soll, das sollte eigentlich klar sein.