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Eine Frage noch,da ein paar Wochen vergangen sind!
Laut Formular (LEITLINIEN ZUR REHABILITATIONSBEDÜRFTIGKEIT FÜR
LEISTUNGEN ZUR TEILHABE AM ARBEITSLEBEN)2.4 Antragsbearbeitung: Anträge auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) können von den
Versicherten direkt beim Rentenversicherungsträger gestellt werden.
Erfahrungsgemäß wird ein größerer Teil dem Rentenversicherungsträger (RVT) von
den jeweiligen Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit zugeleitet.
> Bei einer dritten
Gruppe ergibt sich der Leistungsanspruch aus den Ergebnissen der medizinischen
Rehabilitation. Soweit möglich, wird bereits in der Rehabilitationseinrichtung der
Reha-Berater eingeschaltet, um über mögliche Leistungen zu informieren und die
Prüfung einzuleiten, ob LTA erforderlich sind.
<
Alternativ kann der
Rentenversicherungsträger entsprechende Leistungen anbieten, wenn deren
Notwendigkeit aus den Rehabilitations-Entlassungsberichten hervorgeht.
Meine Frage:
Was muss im Entlassungsbericht den stehen damit sich Leistungsanspruch aus den Ergebnissen der medizinischen
Rehabilitation ergibt?
Danke