Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Corinna,
ja, prinzipiell ist das möglich. Sind mehrere Kinder in einem Haushalt untergebracht, werden die Kosten bis zum einmaligen Höchstbetrag erstattet. Im Jahr 2014 beträgt der Höchstbetrag 70,00 EUR täglich. Wenn also für das begleitende Kind die Klinik z. B. 40,00 EUR täglich in Rechnung stellt, würden noch maximal 30,00 EUR für die Tante als selbstbeschaffte Ersatzkraft zur Verfügung stehen.
Setzen Sie sich einfach mit Ihrem/Ihrer zuständigen Reha-Sachbearbeiter/in in Verbindung und klären Sie dort die Details.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.