Hallo !
Habe eine Reha bewilligt bekommen, ohne Aussage ob mein 3 jähriges Kind als Begleitperson nun mitfahren könnte oder nicht. Stattdessen ein bogen zwecks haushaltshilfe. Eine Haushaltshilfe kommt f. mich nicht in Frage.
Desweiteren habe ich in der Einrichtung angerufen, eine richtige Aussage inwieweit dort Kinderbetreuung angeboten wird, wurde auch nicht getätigt.
Kann man gegen den Bescheid bereits jetzt Widerspruch gegen den Kurort bzw. die bisher nicht gemachte Zusage für Mitnahme Kind einlegen ?
Schauen Sie sich bitte die erste Seite des G581 genauer an. Unter beantragte Leistung "Mitnahme des Kindes oder der Kinder in die
Rehabilitationseinrichtung" und ob die Klinik Kinder betreuen kann oder nicht muss dann geklärt werden, falls die Mitnahme des Kindes genehmigt wird.
Hallo vanessa,
mit dem von Ihnen genannten Vordruck (G581) wird nicht nur die Haushaltshilfe, sondern auch die Mitnahme eines Kindes in die Rehaeinrichtung beantragt. Kreuzen sie dort einfach den entsprechenden Punkt an und senden Sie ihn dann entsprechend ausgefüllt zurück.
Im Zweifel können Sie sich aber auch nochmal direkt mit Ihrer zuständigen Reha-Sachbearbeitung beim Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.