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REHA

von Adebar13.11.2008 | 23:19
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3 Antworten

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Ich bin seit Dez. 07 selbstständig/ privat krankenversichert und zahle daher seitdem keine Beiträge in die Rentenversicherung mehr ein. Als privat Versicherter bekommt man keine Kuren von der K.-Versicherung bezahlt. Von der Rentenversicherung normalerweise auch nicht, da keine Beiträge. Ich bräuchte aber dringend eine solche wegen Spätfolgen Bandscheiben und psychosomatische Dauer-Beschwerden. Ambulante Möglichkeiten sind alle ausgeschöpft. Wie wäre es in meinem Fall, da ich bis 11/07 noch Arbeitnehmer war? Gibt es eine Art Nachlauffrist, in der ich derartige Ansprüche noch hätte? Danke und Gruß Adebar

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Dem Beitrag von "Ahnungsloser" ist nichts hinzuzufügen.

2 Antworten

Ahnungsloseram 14.11.2008 | 07:14
Wenn sie eine der in § 11 Abs. 1 oder Abs. 2 SGB VI genannten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, ist grundsätzlich eine Rehabilitation durch den Rentenversicherungsträger möglich. Die Voraussetzungen sind die Folgenden: -Wartezeit von 15 Jahren oder - Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder -in den letzten zwei Jahren vor Rehaantragstellung sechs Monate mit Pflichtbeiträgen oder -innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung einer Ausbildung (z. B. Schulausbildung) einer versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit aufgenommen nund bis zum Rehaantrag ausgeübt haben oder - vermindert erwerbsfähig sind oder bei denen dies in absehbarer Zeit zu erwarten ist, wenn die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt ist.
Dark Angelam 14.11.2008 | 11:53
ggf. sollte in betracht gezogen werden sich vom behandelnden Arzt stationär in eine Klinik einweisen zu lassen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllt, dann zahlt die private Krankenkasse den Aufenthalt.
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