guten abend,
wann bezahlt eigentlich die Rentenversicherung eine Reha und wann die Krankenversicherung?
lg
guten abend,
wann bezahlt eigentlich die Rentenversicherung eine Reha und wann die Krankenversicherung?
lg
Wer die Kosten der Kur trägt, hängt unter anderem von den Behandlungszielen und Krankheitsursachen ab. Die meisten Kuren zur Rehabilitation werden von der Deutschen Rentenversicherung bezahlt. Es gilt der Grundsatz "Rehabilitation vor Rente".
Die Erwerbsfähigkeit soll so lange wie möglich erhalten bleiben, um Rentenzahlungen und die damit verbundene Belastung der Rentenkassen zu vermeiden. Daraus folgt auch, dass der Rentenversicherungsträger regelmäßig nur bei ERWERBSTÄTIGEN die Kosten trägt.
Weitere Kostenträger sind Berufgenossenschaften und Krankenkassen. Berufsgenossenschaften sind für die Rehabilitation nach Arbeitsunfällen und bei Berufskrankheiten zuständig.
Die Krankenkasse kommt als Kostenträger der medizinischen Rehabilitation gemäß § 40 Absatz 4 SGB V nur nachrangig gegenüber anderen Sozialversicherungsträgern in Betracht, etwa dann, wenn der Patient/die Patientin NICHTt erwerbstätig ist und medizinische Leistungen zur Rehabilitation erbracht werden sollen ( also z.B. bei Hausfrauen, Rentnern etc. ).
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