Hallo Dan,
um eine Rehabilitation erhalten zu können, müssen Versicherte vorher Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Sie erfüllen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, wenn Sie
> in den letzten zwei Jahren vor dem Antrag sechs Kalendermonate Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit gezahlt haben oder
> innerhalb von zwei Jahren nach Ihrer Ausbildung eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit aufgenommen haben oder
> bereits erwerbsgemindert sind oder eine Erwerbsminderung einzutreten droht und Sie die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllen.
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung entweder die Mindestversicherungszeit von 15 Jahren erfüllt haben, oder eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder eine Hinterbliebenenrente wegen Erwerbsminderung bekommen, können Sie ebenfalls eine Rehabilitation erhalten.
Daneben erfolgt natürlich die Prüfung der medizinischen Notwendigkeit.