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Reha

von Stella27.12.2012 | 12:37
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Liebe Experten und Forumsnutzer, mir wurde von der DRV, eine vierwöchige ambulante neurologische Reha genehmigt, die vermutlich am 08.01.13 beginnen wird. Am 30.01. habe ich, einen Termin, zur Botox Therapie, in einer neurologischen Spezialklinik. Diese Termine werden lange im voraus vereinbart, eine Absage hätte zur Folge, das ich bis zu 3 Monate auf einen neuen Termin warten müßte. Zur Erläuterung, in der genehmigten Reha-Einrichtung wird keine Botox Therapie durchgeführt. Der Termin ist Vormittags gegen 10:15 Uhr angesetzt, d.h. ich könnte gegen Mittag in der Klinik sein und meine Therapie am Nachmittag fortsetzen. Die Botox Therapie wird seit Februar 2012, alle 3-5 Monate durchgeführt und ist die einzige Behandlungsmethode die anschlägt. Kann die Klinik mir die Teilnahme an diesem Termin, mit der Begründung, das eine Unterbrechung der Maßnahme nicht möglich ist, verweigern? Welche Folgen hätte es, wenn ich den Termin, trotz "Nichtfreistellung", wahrnehmen würde. Vielen Dank im voraus für Feedback

5 Antworten

Stellaam 27.12.2012 | 13:35
Herzlichen Dank für die prompte Antwort. Ich wurde Heute telefonisch, über den voraussichtlichen Aufnahmetermin von der Einrichtung informiert. Dabei habe ich die Mitarbeiterin bereits über meinen bevorstehenden Termin informiert. Da ich von ihr eben genau diese Mitteilung erhielt, das die Maßnahme nicht unterbrochen werden dürfe, habe ich mich, hilfesuchend an dieses Forum gewandt. Ob die Mitarbeiterin allerdings nun den Rentenversicherungsträger entsprechend informieren wird, hat sie mir nicht mitgeteilt. Sollte ich die DRV selbst über den bevorstehenden Termin informieren?
???am 27.12.2012 | 14:18
Als Laie klingt "Botox-Therapie" für mich nach kosmetischer Maßnahme. Vielleicht erging der Klinikmitarbeiterin genauso? Schicken Sie doch ganz einfach der Klinik eine Mail oder ein Fax, in dem Sie diese Therapie und die medizinische Notwendigkeit genau erklären und bitten Sie um Stellungnahme. Wenn alles so ist, wie Sie schreiben, dürfte sich Ihr Problem dann erledigt haben.
Stellaam 27.12.2012 | 15:20
@??? danke für den Tipp, ich werde auf jeden fall im Aufnahmegespräch mit dem Arzt darüber sprechen. Für Laien mag sich eine Botulinumtoxintherapie nach "Kosmetik" anhören, bei einer neurologischen Fachklinik gehe ich aber davon aus, das die dieversen Therapieformen bekannt sind. Zudem hatte ich mit der bettreffenden Mitarbeiterin, bereits vor einigen Wochen darüber gepsrochen. Falls sich jemand dafür interessiert, Informationen dazu findet man unter anerem auf den Seiten der Deutschen Dystonie Gesellschaft unter folgendemm Link: http://www.dystonie.de/behandlungen/botulinumtoxin-injektionsthe… @Experte, vieelen Dank, ich wrde mich noch Heute mit der DRV in Verbindung setzen.
Stellaam 28.12.2012 | 12:42
Ein kurzes Update: Eine Mitarbeiterin der DRV, empfahl mir beim gestrigen Anruf, um eine Terminverschiebung (des Reha-Aufnahmetermins) zu bitten, da es bei einer Freistellung, auch zu med. Zwecken, zu Versicherungstechnischen Problemen kommen könnne. Dies habe ich Heute per email getan und warte auf Antwort, die ich hier gerne, auf Wunsch, poste.
Stellaam 09.01.2013 | 15:59
Meinem Wunsch nach Terminverschiebung wurde, von der DRV, stattgegeben. Der Beginn der Reha kann ausnahmsweise um ca. 4 Wochen verschoben werden. Die Krankenkasse hat mir allerdings in der Zwischenzeit mit Streichung des Krankengeldes gedroht, falls ich die Reha nicht antrete. Ich hab die Sachbearbeiterin nunmehr aufgefordert dies direkt mit der DRV zu klären.
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