Liebe Experten und Forumsnutzer,
mir wurde von der DRV, eine vierwöchige ambulante neurologische Reha genehmigt, die vermutlich am 08.01.13 beginnen wird.
Am 30.01. habe ich, einen Termin, zur Botox Therapie, in einer neurologischen Spezialklinik. Diese Termine werden lange im voraus vereinbart, eine Absage hätte zur Folge, das ich bis zu 3 Monate auf einen neuen Termin warten müßte. Zur Erläuterung, in der genehmigten Reha-Einrichtung wird keine Botox Therapie durchgeführt. Der Termin ist Vormittags gegen 10:15 Uhr angesetzt, d.h. ich könnte gegen Mittag in der Klinik sein und meine Therapie am Nachmittag fortsetzen. Die Botox Therapie wird seit Februar 2012, alle 3-5 Monate durchgeführt und ist die einzige Behandlungsmethode die anschlägt.
Kann die Klinik mir die Teilnahme an diesem Termin, mit der Begründung, das eine Unterbrechung der Maßnahme nicht möglich ist, verweigern? Welche Folgen hätte es, wenn ich den Termin, trotz "Nichtfreistellung", wahrnehmen würde.
Vielen Dank im voraus für Feedback