Beantragen kann man grundsätzlich alles!
Über die Rentenversicherung wird eine Reha in aller Regel für einen voll Erwerbsgeminderten nur dann bewilligt, wenn nach der Reha die Rente entfallen kann.
Das ist im Normalfall bei einer Dauerrente nicht zu erwarten.
Meistens ist in diesen Fälle die Krankenkasse der Kostenträger.
So oder so muss immer auch geprüft werden ob die Reha medizinisch Sinn macht - dazu befragen Sie bitte Ihre Ärzte.