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Experten-Antwort

Reha

von Patient02.12.2012 | 20:35
3021 Ansichten
5 Antworten

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Habe einen Reha-Antrag gestellt. Man sagte mir, üblicherweise habe ich den Bescheid in 3Wo. Hieße das, dass ich Weihnachten in eine Klinik muss? Oder kann man sich dann 2 Tage für die Feier mit der Familie frei nehmen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Patient,

insbesondere der Antwort von Klaus-Peter ist aus meiner Sicht zuzustimmen.

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4 Antworten

Kuliam 02.12.2012 | 21:06
Ganz langsam,erst muß die Maßnahme genehmigt werden und dann erst wird die Einrichtung von der DRV benachrichtigt,von der Sie dann wiederum einen Termin bekommen. Vor Weihnachten geht da nichts mehr.
Klaus-Peteram 03.12.2012 | 10:23
" Die Rentenversicherung entscheidet innerhalb von drei Wochen über Ihren Antrag. Sollte ein zusätzliches Gutachten zur Feststellung Ihres Rehabilitationsbedarfes notwendig sein, kann es länger dauern." http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo… Normal sollten Sie also in 3 Wochen Bescheid bekommen. Ausnahmen bestätigen diese Regel... Danach bekommen Sie dann den genauen Antrittstag von der Rehaklinik genannt. Je nach Auslastung der Klinik kann der Rehaantritt dann relativ schnell gehen oder länger dauern. Es gibt auch Fälle wo es nach der Rehagenehmigung dann ratz fatz geht und Sie innerhalb 1 Woche dann die Reha antreten müssen. Bei speziellen Rehakliniken für die Behandung von z.b. speziellen, schweren psychiatrischen Erkrankungen KANN es auch Monate dauern bis man dort aufgenommen wird. Von 1-3 Wochen bis einigen Monaten ist also alles möglich. Insofern ist sowohl die Dauer des Genehmigungsverfahrens und dann auch der Rehaantritt immer vom Einzelfall abhängig und kann niemals pauschal vorhergesagt werden. Hier etwas zum Thema Wartezeit bis Rehaantritt : http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&am…
Klaus-Peteram 03.12.2012 | 11:47
Natürlich werden in jeder Rehaklinik auch Aufnahmetermine direkt vor Weihnachten vergeben, sodass man dann über Weihnachten und Neujahr in der Reha ist. Ist schon vielen so gegangen und alle habens auch überlebt... Sonst würden die Rehakliniken ja über Weihnachten/Neujahr alle leer stehen. Und es gibt auch Kliniken wo über die Feiertage Behandlungen stattfinden. An den 2 Weihnachtsfeiertagen läuft meist gar nichts oder nur ein sehr " abgespecktes " Programm. Zwischen den Tagen läuft aber normalerweise alles wie sonst auch. Solllte eine Verschiebung des Rehaantritts ihrerseits gewünscht werden nehmen nehem Sie einfach Kontakt mit der Klinik auf und sprechen einen neuen Termin ab. Info natürlich auch an die RV geben. Sollte ihr Dispositionsrecht allerdings von der Krankenkasse bereits eingeschränkt worden sein, müssen Sie eine Verschiebung der Reha vorher von ihrer Kasse genehmigen lassen . Da es ansonsten Probleme wegen der weiteren Krankengeldzahlung geben KÖNNTE. Die Kasse ist von so einer Idee dann meist weniger begeistert und versagt oft die Zustimmung... " Urlaub/Freistellung " während einer normalen 3-4 wöchigen Reha gibt es nicht. Das ist erst ab 8 Wochen vorgesehen. Auch am Wochenende / über Weihnachten oder Neujahr darf man nicht einfach nach Hause fahren und zwar alleine aus versicherungstechnischen Gründen. Hierzu wäre immer die vorherige Genehmigung der Rehaklinik notwendig. Diese wird aber nur noch in Ausnahmefällen und nur bei schwerwiegenden ( z.b. Todesfall in der engeren Familie etc. ) erteilt, da dies ausdrücklich von der RV den Kliniken untersagt wurde. Es ist in der Vergangenheit einfach zuviel " Schindluder " mit diesen Heimfahrten getrieben worden und auch dann zuviel passiert. Der alleinige Wunsch Weihnachten/Neujahr daheim zu verleben zählt sicher nicht zu den schwerwiegenden Gründen für eine Beurlaubung. Aber vor Ort in der Klinik dann einfach mal nachfragen kostet ja nichts... Das Thema wurde recht aktuell bereits hier besprochen : https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_…
gast1am 04.12.2012 | 14:05
Die diesjährige Regelung der RV Bund und RV Regio sieht so aus: Patienten können vom 22.12. (Abreise) bis 26.12.12 (Anreise) während der med. Reha beurlaubt werden. Dies muß jedoch in Absprache mit dem Reha-Arzt geschehen. Fahrtkosten muß der Pat. ggf. selbst tragen.
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