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Experten-Antwort

Reha

von Herbst08.11.2012 | 11:45
4099 Ansichten
7 Antworten

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Ich möchte eine Reha wegen Sucht beantragen.Wer bezahlt während der evtl. bewilligten Reha die Beiträge zur Krankenversicherung. Ich bin privat krankenversichert, zur Zeit arbeite ich seit Aug. Verdienst 800 netto. KV-Beitrag 255 Euro. Bin alleinerziehender Vater Sohn 16, deshalb Wunsch Tagesklinik. Was muss ich bei der Antragsstellung beachten?

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ein Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung kann gemäß § 44 Abs. 2 SGB IX unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden. Näheres müssen Sie mit der zuständigen Reha-Sachbearbeitung klären.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo " Sachbearbeiter DRV Bereich Reha", Sie haben Recht,

Rehabilitanden, die Übergangsgeld wegen Leistungen zur medizinischen Rehabilitantion erhalten, haben keinen Anspruch auf Beitragszuschüsse nach § 258 SGB 5, wenn sie bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind. Eine Ausnahme gilt allerdings für Zeiten ab 01.07.2001, wenn der Versicherte arbeitslos ist und die Bundesagentur für Arbeit zuvor Beiträge zur privaten Krankenversicherung nach § 174 Abs. 2 SGB 3 übernommen hat( §44 Abs.2,Satz 2 SGB 9)

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Suchtam 08.11.2012 | 12:35
Zitat von Herbst anzeigenausblenden
[quote=177491] Ich möchte eine Reha wegen Sucht beantragen.Wer bezahlt während der evtl. bewilligten Reha die Beiträge zur Krankenversicherung. Ich bin privat krankenversichert, zur Zeit arbeite ich seit Aug. Verdienst 800 netto. KV-Beitrag 255 Euro. Bin alleinerziehender Vater Sohn 16, deshalb Wunsch Tagesklinik. Was muss ich bei der Antragsstellung beachten? [/quote Wenden Sie sich an Ihren ortsansässigen Dealer.
Herbstam 08.11.2012 | 12:43
Hallo Sucht, dein Kommentar ist etwas unter der Gürtellinie.Wenn man die Hintergründe einer Erkrankung nicht kennt - bei mir Auslöser Verlust eines Kindes- sollte man so nicht über andere urteilen.
Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 08.11.2012 | 12:58
Hallo Herbst, die Beiträge zur privaten Krankenversicherung werden bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nicht übernommen. Rehabilitanden, die Übergangsgeld wegen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erhalten, haben keinen Anspruch auf Beitragszuschüsse nach § 258 SGB 5, wenn sie bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind. Dies gilt für versicherungsfreie Personen ebenso wie für Rehabilitanden, die von der Krankenversicherungspflicht befreit sind. Anders als Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden Personen, die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erhalten hierdurch nicht in der Krankenversicherung versicherungspflichtig.
Herbstam 08.11.2012 | 13:23
Vielen Dank Reha Sachbearbeitet, das heißt wenn man privat oder freiwillig krankenversichert ist, ist mit den Übergangsgeld alles abgegolten? Wenn man als gesetzl Krankenversicherter Übergangsgeld erhält beteiligt sich die Rentenversicherung oder müssen alle Vers. die eine mediz. Reha beantragen selber sehen, wie es mit der Krankenversicherung weitergeht? Besten Dank vorab.
Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 09.11.2012 | 14:51
Auch die Experten dürfen einmal falsch liegen, ein Zuschuss ist nur bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben möglich, nicht aber bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. @"Experte": Bitte mal den Gesetzestext von § 44 Abs. 2 SGB IX genau lesen
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