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REHA

von WS22.03.2012 | 13:13
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Man sollte nur einen Antrag auf medizinische Reha stellen wenn man gut simulieren kann. Personen die eine Reha dringend benötigen damit sie wieder in der Lage sind einer Beschäftigung nachzugehen werden nur veralbert. Begründungen der Ablehnung passen nicht mit der Antragstellung zusammen. Man wird zu Gutachtern geschickt die absolut keine Ahnung haben weil es eine ganz andere Facharztgruppe ist nur damit auch der Widerspruch abglehnt werden kann. Aber die Mitarbeiter der DRV gehen wohl auch mit einem gebrochenen Arm zum Zahnarzt weil das der richtige Arzt dafür ist. Armes Deutschland

5 Antworten

april_am 22.03.2012 | 13:18
entstehen solche Erkenntnisse? Gab es eine entsprechende Studie oder wird ein Einzellfall genommen und verallgemeinert?
WSam 22.03.2012 | 13:36
Das kann man sehen wie man will. Ein Bekannter von mir hat der DRV so einen vorgespielt das er sogar die Rente bekommen hat. Jetzt prallt er überall damit wie leicht das doch ist die DRV zu veralbern und wie toll das doch ist mit 39 nicht mehr arbeiten zu müssen. Ich hatte in den letzten Jahren schwere Operationen und mir wurde zur Reha geraten weil eine Rehaklinik viel bessere Möglichkeiten hat als es ambulant durchzuführen ist. Die wurde abgelehnt weil ambulant ausreichen würde. HAHA Dadurch das man ambulant gar nicht die Möglichkeiten hat, hat sich der Zusand jetzt verschlimmert und es ist von einer erneuten OP die rede. Ich weiß nicht ob ich lachen oder weinen soll
BU-Rentneram 22.03.2012 | 14:45
Bei mir ging alles seinen geregelten Weg. Nach längerer Arbeitsunfähigkeit stellte ich aus Eigeninitiative einen Antrag auf Leistungen zur stationären medizinischen Rehabilitation. Daraufhin wurde ich von einem Gutachter eingeladen, der mich nach ausgiebiger Untersuchung an einen Facharzt überwies. Dieser widerum überwies mich, ebenfalls nach gründlicher Untersuchung, zur genaueren Diagnostik in ein Krankenhaus. Nach Diagnosestellung wurde dann von dort aus eine Anschlussheilbehandlung bei der DRV beantragt, was meinen eigenen Reha-Antrag hilfreich unterstützte, bzw. hinfällig machte. Noch während meines Reha-Aufenthaltes beantragte ich auf Empfehlung des klinikeigenen Sozialdienstes einen Schwerbehindertenausweis und eine Rente wegen Erwerbsminderung. Nach meiner Entlassung lag bereits der Schwerbehindertenausweis in meinem Briefkasten. Mein Rentenantrag wurde allerdings erst zwei jahre später bewilligt, weil der/die zuständige/n DRV-Sachbearbeiter andere Vorstellungen von zumutbaren Verweisungstätigkeiten hatten als mein Anwalt und ich und später das Sozialgericht. Im Großen und Ganzen ist aber alles korrekt verlaufen. Ihren Bekannten, der angeblich eine EM-Rente erschlichen hat, sollten Sie nicht allzu ernst nehmen. Erstens glaube ich solche Geschichten nicht und außerdem kann dieser "Simulant" schon bei der nächsten Routinekontrolle auffliegen. Und dann droht ihm nicht nur ein Rentenentzug, sondern auch noch strafrechtliche Konsequenzen. Unter Umständen könnte die DRV sogar bereits gezahlte Rentenbeträge zurückfordern. Geben Sie der DRV doch mal einen Tipp. Das geht auch anonym...... MfG
schnipselam 22.03.2012 | 15:35
Hallo, also ich kann nur aus eigner Erfahrung berichten, daß jede Zelle im Körper ja in engem und direktem Zusammenhang steht, und im Sinne einer ganzheitlichen Behandlung ließ ich mir auf Anraten meines Zahnarztes eine krankengymnastische Behandlung mit Fußmassage verschreiben um meine Zahnschmerzen in den Griff zu kriegen. Das war so hilfreich, seitdem laß ich mir die Zehen immer massieren, wenn der Zahnschmerz wieder kommt. Ich denke, daß Gutachter gerade deshalb ein sehr breites Wissen haben, weil sie einen nicht nur zum Facharzt, sondern zu einem Arzt einer völlig abwegigen Sparte schicken.
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