Hallo Ulli,
bezüglich der Ansprüche aus Ihrer privaten Berufsunfähigkeitsrentenversicherung können wir Ihnen leider nicht weiterhelfen. In diesem Fall müssten Sie Ihre Anfrage direkt an die private Versicherung richten.
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden auch von der Deutschen Rentenversicherung erbracht.
Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sind u.a. erfüllt, wenn Sie in den letzten 2 Jahren vor Antragstellung 6 Kalendermonate Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung in der gesetzlichen Rentenversicherung haben.
Laut Ihren Angaben ist dies bei Ihnen der Fall, daher können Sie den Antrag auf medizinische Rehabilitation direkt bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger stellen. Als Formulare benötigen Sie die Anträge G 100, G 110 und ggf. den ärztlichen Befundbericht der Deutschen Rentenversicherung Bund. Der Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung lautet G 160.