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REHA

von Hans Dampf06.08.2019 | 09:55
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Guten Tag, ich habe folgendes Frage. Nach einer psychosomatischen Erkrankung bin ich seit Juli 2018 arbeitsunfähig. Im Oktober 2018 habe ich nach 36 Jahren meinen Arbeitsplatz verloren.(war alles rechtskonform) Im Februar 2019 habe ich, ohne Aufforderung der Krankenkasse, eine REHA beantragt, die mir die deutsche Rentenversicherung genehmigt hat und die ich in Kürze antreten soll. Kurz nach der Genehmigung der REHA hat die Krankenkasse das Dispositionsrecht nachträglich einschränkt. In den 5 Monaten nach Antragstellung (Februar) und natürlich auch vorher, habe ich intensiv an meiner Genesung gearbeitet. Meine behandelnden Ärzte (Psychologin, Hausarzt) und auch ich, sind nun der Meinung, dass ich wieder arbeitsfähig bin. Die genehmigte Reha möche ich nicht antreten. Stattdessen werde ich mich bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden. Muss ich mit Problemen rechnen ? Nach meiner Gesundung entfällt das Krankengeld, also wird die KK keine Einwände haben. Die Deutsche Rentenversicherung wahrscheinlich auch nicht. Muss ich bei der Arbeitsagentur mit Problemen rechnen, falls ich die REHA nicht antrete und stattdessen dem Arbeitsmarkt wieder im vollem Unfang zur Verfügung stehe. Ich bin 61 Jahre alt und war bisher nicht arbeitslos. Vielen Dank

1 Antworten

???am 06.08.2019 | 11:25
Falls Ihre Erkrankung ausgeheilt ist und Sie wieder voll leistungsfähig sind, kann die AfA Ihnen keine Schwierigkeiten machen, wenn Sie die Reha nicht antreten. Sie sollte diese Frage aber auch mit Ihren Ärzten besprechen. Man muss nicht arbeitsunfähig sein, um eine Reha zu machen und vielleicht täte sie Ihnen ja gut.
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