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Experten-Antwort

Reha

von Georg Aufderheide23.10.2019 | 09:10
89 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin selbstständig, 53 Jahre Alt, freiwillig gesetzlich versichert und zahle seit 2006 nicht mehr in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Habe ich Anspruch auf eine Reha Maßnahme? Und wer wäre der Maßnahmen Träger?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Georg Aufderheide,

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können durch die gesetzliche Rentenversicherung erbracht werden, wenn Sie bei Antragstellung bereits 15 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung haben oder

Sie bereits vermindert erwerbsfähig sind oder dieses in absehbarer Zeit zu erwarten ist und Sie die allgemeine

Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben oder diese als erfüllt gilt.

Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt sein, ist der Antrag bei Ihrer Krankenkasse zu stellen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Klaus Aufderwieseam 23.10.2019 | 09:20
Bei der Krankenkasse nachfragen!
Berateram 23.10.2019 | 12:53
Um es Ihnen so einfach wie möglich zu machen. Stellen Sie einen Antrag auf Reha bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger. Beide Institutionen klären dann untereinander die Zuständigkeit und Sie erhalten von der letztendlich zuständigen Stelle einen Bescheid!
Deutsche Rentenversicherung
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