Reha

von
guenther

Ich habe eine Reha beantragt wegen einer bestimmten Krankheit im letzten Jahr. Die Bearbeitung dauerte lange und die Krankenkasse schränkt das Dispositionsrecht mir ein, d.h ich durfte ohne der Zustimmung der Krankenkasse nichts an meinen Rehaantrag mehr ändern.
Danach folgten 2 Bewilligungen, die aber von der Einrichtungen abgelehnt wurde. Wahrscheinlich weil sie sich nicht für meine beantragte Krankheit geeignet sahen.
Nun habe ich eine Bewilligung bekommen die auch zu meine damals beantragten Reha passt aber nun sind bei mir in der Zwischenzeit andere Krankheiten aufgetreten. Auch bin ich wegen einer dieser Krankheit weiter krank geschrieben.
Muss ich jetzt die Reha antreten weil die Krankenkasse das will. Die Krankenkasse will mich Rehaunfähig schreiben und hat mein Gesuchauf Verschiebung an den MDH weitergeleitet.
Es ist alles so verwirrend.

von
Wiesbaden

Zitiert von: guenther
Ich habe eine Reha beantragt wegen einer bestimmten Krankheit im letzten Jahr. Die Bearbeitung dauerte lange und die Krankenkasse schränkt das Dispositionsrecht mir ein, d.h ich durfte ohne der Zustimmung der Krankenkasse nichts an meinen Rehaantrag mehr ändern.
Danach folgten 2 Bewilligungen, die aber von der Einrichtungen abgelehnt wurde. Wahrscheinlich weil sie sich nicht für meine beantragte Krankheit geeignet sahen.
Nun habe ich eine Bewilligung bekommen die auch zu meine damals beantragten Reha passt aber nun sind bei mir in der Zwischenzeit andere Krankheiten aufgetreten. Auch bin ich wegen einer dieser Krankheit weiter krank geschrieben.
Muss ich jetzt die Reha antreten weil die Krankenkasse das will. Die Krankenkasse will mich Rehaunfähig schreiben und hat mein Gesuchauf Verschiebung an den MDH weitergeleitet.
Es ist alles so verwirrend.

Wieso stellen Sie eine Frage in einem Rentenforum die eine Entscheidung der Krankenkasse betrifft?
Dafür gibt es doch ein Forum der Krankenkasse!

von
Guenther

Weil der Rehaantrag bei der DRV gestellt wurde.

von
Wiesbaden

Zitiert von: Guenther
Weil der Rehaantrag bei der DRV gestellt wurde.

Der Rentenversicherung ist es gleichgültig, ob Sie die Reha antreten oder auch nicht.
Der Krankenkasse ist es nicht egal, daher müssen Sie sich mit dieser auseinander setzen.
Ist doch logisch, oder?

von
Guenther

Ich denke die DRV hat auch etwas zu entscheiden (sie muss das ja zahlen) Wahrscheinlich hat auch die Rehaeinrichtung (wenn die wegen meines Gesundheitszustandes nix mit mir anfangen können) was zu entscheiden.
Aber richtig hilfreich ihrer Post nicht, sorry.

von
Siehe hier

Zitiert von: guenther

Muss ich jetzt die Reha antreten weil die Krankenkasse das will. Die Krankenkasse will mich Rehaunfähig schreiben und hat mein Gesuchauf Verschiebung an den MDH weitergeleitet.
Es ist alles so verwirrend.

Wenn Sie aktuell (aufgrund welcher Krankheit auch immer) nicht rehafähig sind, kann die Krankenkasse Sie nicht zwingen, die (vorher beantragte) bewilligte Reha anzutreten.
Denn auch wenn Sie eine Reha ja eigentlich nur beantragt haben, weil schon (schwerwiegende) gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, müssen Sie bei Antritt der Reha zumindest so gesund sein, dass Sie die vorgesehenen Therapien und Anwendungen auch wahrnehmen können.

Da aber Ihr Dispositionsrecht bereits von der KK eingeschränkt wurde, wird nun dort vom medizinischen Dienst überprüft, ob Sie akut tatsächlich Rehaunfähig sind. Solange dies nicht geklärt ist, muss die KK auch Ihr Krankengeld weiter bezahlen (solange der Anspruch von 78 Wochen noch nicht erschöpft ist).

Sofern das Krankengeld ausläuft (Sie also ausgesteuert werden bevor Sie die Reha wahrnehmen konnten) haben Sie dann eigentlich einen Anspruch auf Geld von der Agentur für Arbeit im Rahmen der 'Nahtlosigkeit', da Ihr Antrag auf Reha auch umgedeutet werden könnte als Antrag auf Rente. Üblicherweise fordert dann die Agentur für Arbeit Sie auf, innerhalb von sechs Wochen einen Antrag auf Reha zu stellen. Aber da haben Sie ja bereits...

Also sollten Sie sich auch schon mal dort erkundigen, was Sie dort wann unternehmen müssten.

Lassen Sie sich trotzdem auch noch mal von Ihrer KK ausführlich die Möglichkeiten und Konsequenzen erklären, denn die KK hat auch eine Informationspflicht.

Und sofern sich alles so lange hinzieht, dass seit der Bewilligung des Reha-Antrags fast sechs Monate ins Land zu gehen drohen, sollten Sie sich noch mal an Ihre zuständige Rentenversicherung wenden, damit die Bewilligung verlängert werden kann (diese ist nur sechs Monate gültig).

Außerdem haben Sie jederzeit die Möglichkeit, sich auch bei Ihrer zuständigen Rentenversicherung vor Ort zu Ihrem Thema beraten zu lassen. Sofern das persönlich immer noch eingeschränkt ist, geht das auch telefonisch.

Nun hoffentlich nicht mehr ganz so verwirrend, aber leider trotzdem alles mit etwas Aufwand und Nachfragerei verbunden...

Gute Besserung!

von
Guenther

Vielen Dank für die Antwort

Experten-Antwort

Hallo Guenther,

der umfassenden Antwort von Siehe hier schliessen wir uns voll und ganz an.

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