Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Reha

von guenther31.07.2020 | 19:50
93 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich habe eine Reha beantragt wegen einer bestimmten Krankheit im letzten Jahr. Die Bearbeitung dauerte lange und die Krankenkasse schränkt das Dispositionsrecht mir ein, d.h ich durfte ohne der Zustimmung der Krankenkasse nichts an meinen Rehaantrag mehr ändern. Danach folgten 2 Bewilligungen, die aber von der Einrichtungen abgelehnt wurde. Wahrscheinlich weil sie sich nicht für meine beantragte Krankheit geeignet sahen. Nun habe ich eine Bewilligung bekommen die auch zu meine damals beantragten Reha passt aber nun sind bei mir in der Zwischenzeit andere Krankheiten aufgetreten. Auch bin ich wegen einer dieser Krankheit weiter krank geschrieben. Muss ich jetzt die Reha antreten weil die Krankenkasse das will. Die Krankenkasse will mich Rehaunfähig schreiben und hat mein Gesuchauf Verschiebung an den MDH weitergeleitet. Es ist alles so verwirrend.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Guenther,

der umfassenden Antwort von Siehe hier schliessen wir uns voll und ganz an.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Wiesbadenam 31.07.2020 | 20:48
Wieso stellen Sie eine Frage in einem Rentenforum die eine Entscheidung der Krankenkasse betrifft? Dafür gibt es doch ein Forum der Krankenkasse!
Wiesbadenam 31.07.2020 | 21:37
Der Rentenversicherung ist es gleichgültig, ob Sie die Reha antreten oder auch nicht. Der Krankenkasse ist es nicht egal, daher müssen Sie sich mit dieser auseinander setzen. Ist doch logisch, oder?
Guentheram 31.07.2020 | 21:16
Weil der Rehaantrag bei der DRV gestellt wurde.
Guentheram 31.07.2020 | 21:48
Ich denke die DRV hat auch etwas zu entscheiden (sie muss das ja zahlen) Wahrscheinlich hat auch die Rehaeinrichtung (wenn die wegen meines Gesundheitszustandes nix mit mir anfangen können) was zu entscheiden. Aber richtig hilfreich ihrer Post nicht, sorry.
Siehe hieram 31.07.2020 | 22:48
Wenn Sie aktuell (aufgrund welcher Krankheit auch immer) nicht rehafähig sind, kann die Krankenkasse Sie nicht zwingen, die (vorher beantragte) bewilligte Reha anzutreten. Denn auch wenn Sie eine Reha ja eigentlich nur beantragt haben, weil schon (schwerwiegende) gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, müssen Sie bei Antritt der Reha zumindest so gesund sein, dass Sie die vorgesehenen Therapien und Anwendungen auch wahrnehmen können. Da aber Ihr Dispositionsrecht bereits von der KK eingeschränkt wurde, wird nun dort vom medizinischen Dienst überprüft, ob Sie akut tatsächlich Rehaunfähig sind. Solange dies nicht geklärt ist, muss die KK auch Ihr Krankengeld weiter bezahlen (solange der Anspruch von 78 Wochen noch nicht erschöpft ist). Sofern das Krankengeld ausläuft (Sie also ausgesteuert werden bevor Sie die Reha wahrnehmen konnten) haben Sie dann eigentlich einen Anspruch auf Geld von der Agentur für Arbeit im Rahmen der 'Nahtlosigkeit', da Ihr Antrag auf Reha auch umgedeutet werden könnte als Antrag auf Rente. Üblicherweise fordert dann die Agentur für Arbeit Sie auf, innerhalb von sechs Wochen einen Antrag auf Reha zu stellen. Aber da haben Sie ja bereits... Also sollten Sie sich auch schon mal dort erkundigen, was Sie dort wann unternehmen müssten. Lassen Sie sich trotzdem auch noch mal von Ihrer KK ausführlich die Möglichkeiten und Konsequenzen erklären, denn die KK hat auch eine Informationspflicht. Und sofern sich alles so lange hinzieht, dass seit der Bewilligung des Reha-Antrags fast sechs Monate ins Land zu gehen drohen, sollten Sie sich noch mal an Ihre zuständige Rentenversicherung wenden, damit die Bewilligung verlängert werden kann (diese ist nur sechs Monate gültig). Außerdem haben Sie jederzeit die Möglichkeit, sich auch bei Ihrer zuständigen Rentenversicherung vor Ort zu Ihrem Thema beraten zu lassen. Sofern das persönlich immer noch eingeschränkt ist, geht das auch telefonisch. Nun hoffentlich nicht mehr ganz so verwirrend, aber leider trotzdem alles mit etwas Aufwand und Nachfragerei verbunden... Gute Besserung!
Guentheram 01.08.2020 | 10:23
Vielen Dank für die Antwort
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026