Hallo Charjo,
bitte setzen Sie sich erneut mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung und erklären mit einer Bestätigung Ihres behandelnden Arztes, dass Sie derzeit nicht rehabilitationsfähig sind. Gleichzeitig weisen Sie daraufhin, dass Sie bereits einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt haben.
Sofern die Krankenkasse weiterhin darauf besteht, dass Sie eine medizinische Reha-Maßnahme beantragen müssen, kann im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflichten ggf. die Krankengeldzahlung eingestellt werden. Gegen diesen Bescheid der Krankenkasse können/müßten Sie dann Widerspruch einlegen.