Reha

von
Charjo

Hallo,
ich bin seit 14 Monaten wegen einer schweren Depression arbeitsunfähig und beziehe Krankengeld. Da eine schnelle Besserung nicht in Sicht ist, habe ich bereits einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt.
Nun fordert mich die Krankenkasse auf, eine Reha zu beantragen.
Mein Arzt und auch ich sehe mich nicht rehafähig, da ich Panik bekomme, wenn ich in fremden Räumen und unter Menschen bin sowie mehrere Stunden "fremdbestimmt" werde. Der Gedanke aus meiner gewohnten Umgebung zu.müssen, verursacht.mir extremen Stress.
Mein Arzt teilte das der Krankenkasse bereits mit, deren medizinischer Dienst besteht jedoch auf eine Reha.
Was kann ich machen um keine Reha antreten zu müssen?

Experten-Antwort

Hallo Charjo,

bitte setzen Sie sich erneut mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung und erklären mit einer Bestätigung Ihres behandelnden Arztes, dass Sie derzeit nicht rehabilitationsfähig sind. Gleichzeitig weisen Sie daraufhin, dass Sie bereits einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt haben.
Sofern die Krankenkasse weiterhin darauf besteht, dass Sie eine medizinische Reha-Maßnahme beantragen müssen, kann im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflichten ggf. die Krankengeldzahlung eingestellt werden. Gegen diesen Bescheid der Krankenkasse können/müßten Sie dann Widerspruch einlegen.

von
Charjo

Vielen Dank für die Antwort.
Ab der Aufforderung zur Reha habe ich zehn Wochen Zeit, diesen Antrag zu stellen oder?
Soll ich nun nur das Attest zur Krankenkasse schicken und den Antrag nicht ausfüllen oder beides?
Wenn ich beides mache, würde dem Antrag doch sowieso erst nach Ablauf des Krankengeldes entsprochen (endet Anfang Oktober, der Antrag würde Ende Juli gestellt und bis entschieden wird...).
Die Krankenkasse fordert mich zur Reha auf, das hat nichts mit der Erwerbminderungsrente zu tun oder?
Welche Chancen habe ich, diese zu bekommen, wenn ich reha unfähig bin?

von
Charjo

Vielen Dank für die Antwort.
Ab der Aufforderung zur Reha habe ich zehn Wochen Zeit, diesen Antrag zu stellen oder?
Soll ich nun nur das Attest zur Krankenkasse schicken und den Antrag nicht ausfüllen oder beides?
Wenn ich beides mache, würde dem Antrag doch sowieso erst nach Ablauf des Krankengeldes entsprochen (endet Anfang Oktober, der Antrag würde Ende Juli gestellt und bis entschieden wird...).
Die Krankenkasse fordert mich zur Reha auf, das hat nichts mit der Erwerbminderungsrente zu tun oder?
Welche Chancen habe ich, diese zu bekommen, wenn ich rehaunfähig bin?

von
Bernd

Hallo Charjo,

die Aufforderung der Krankenkasse hat nichts mit einer eventuellen Erwerbsminderungsrente zu tun.

Welche Chancen bestehen diese zu erhalten kann in diesem Forum nicht benatwortet werden.

MfG

von
Samstag

Zitiert von: Charjo
Vielen Dank für die Antwort.
Ab der Aufforderung zur Reha habe ich zehn Wochen Zeit, diesen Antrag zu stellen oder?
Soll ich nun nur das Attest zur Krankenkasse schicken und den Antrag nicht ausfüllen oder beides?
Wenn ich beides mache, würde dem Antrag doch sowieso erst nach Ablauf des Krankengeldes entsprochen (endet Anfang Oktober, der Antrag würde Ende Juli gestellt und bis entschieden wird...).
Die Krankenkasse fordert mich zur Reha auf, das hat nichts mit der Erwerbminderungsrente zu tun oder?
Welche Chancen habe ich, diese zu bekommen, wenn ich rehaunfähig bin?

Hallo Charjo

Ihrer Schilderung nach haben Sie Probleme damit, in fremden Räumen bzw unter Menschen zu sein.

Ist das eine aktuelle Situation oder besteht diese Problematik bei Ihnen schon immer?
Wird therapeutisch diese Situation behandlungswürdig unterstützt und wenn ja, wo?
Könnte eine zeitweilige klinische Betreuung (auch Tagesklinik) alternativ zur Reha in Frage kommen?

Sie schreiben lediglich von "Arzt", der bei Ihnen die Rehaunfähigkeit einschätzt.

Um in einer adäquaten Therapie zu sein, müssen Sie Ihr gewohntes häusliche Umfeld auch verlassen und sich den Widrigkeiten stellen.
Ihr behandelnder Arzt/Therapeut wird Sie wohl eher nicht über Hausbesuch behandeln.

Die KK hat nun von ihrem Dispositionsrecht Gebrauch gemacht und Sie zur Rehaantragstellung aufgefordert.
Ihr EM-Rentenantrag ist auf den Weg gebracht.
Die DRV kann dies im EM-Rentenantragsverfahren gleichfalls tun (Reha vor Rente).

Inwieweit man dem vorliegendem Attest der Rehaunfähigkeit anerkennend nachkommen wird, bleibt Ihnen abzuwarten.

Sollten die vorliegenden ärztlichen Befunde etc im EM-Rentenantragsverfahren zur EM-Feststellung nicht ausreichen, wird mittels Reha oder Gutachten auf jedenfall weiter noch zu prüfen/zu entscheiden sein.

Rechnen Sie mal nicht damit, dass die aktuell bescheinigte Rehaunfähigkeit auch die von Ihnen geltend gemachte Anerkennung einer EM erklärt und Ihnen hoppgalopp über den Antrag zur EM gefällig sein wird.

Alles Gute

von
KSC

Momentan sollten Sie der Krankenkasse (nochmals) mitteilen dass Sie bereits EM Rente beantragt haben und es deswegen "eigentlich keinen Sinn macht" noch einen Reha Antrag nachzuschieben (es kann auch ohne Ihren Antrag passieren dass die DRV eine Reha für erforderlich hält bevor über die Rente entschieden wird).

Aber auch das (den Reha Antrag stellen)könnten Sie sorglos machen und in diesen Reha Antrag reinschreiben dass Sie und Ihre Ärzte Sie als Rentenfall sehen und aus welchen Gründen eine Reha bei Ihnen nicht möglich sei.

Denn die Gründe für die Berentung und die ärztlichen Argumente dafür haben Sie doch hoffentlich schon im Rentenantrag beschrieben.

Und ann müssen Sie halt entscheiden was die Krankenkasse und die DRV entscheiden.

Alles Gute

von
KSC

im letzten Satz sollte es "abwarten" heißen, grins

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