Hallo Matze,
von Seiten der Rentenversicherung werden Sie keine Probleme bekommen, wenn Sie die Reha jobbedingt abbrechen oder gar nicht erst antreten, Kosten werden nicht zurückverlangt. Inwieweit die Krankenkasse Schwierigkeiten machen könnte bei einer künftigen gleichartigen Erkrankung, können Sie nur mit dieser klären, dazu kann ich leider nichts sagen.
An der Reha-Antragstellung kommen Sie durch die Aufforderung der Krankenkasse jetzt erst mal nicht vorbei - die Bearbeitung wird aber auch etwas Zeit in Anspruch nehmen, sodass bis dahin vielleicht schon die Jobfrage entschieden ist. Aus meiner Sicht spricht daher nichts dagegen, sowohl den Antrag zu stellen als auch das Vorstellungsgespräch wahrzunehmen. Alles weitere müssen Sie abwarten.