Als Empfängerin einer Altersrente ist der Rentenversicherungsträger für die Reha zuständig. Sie müssen die Reha nicht antreten bzw. können die Reha auch nach Antritt jederzeit abbrechen. Es hat für Sie keine Konsequenzen. Lediglich eine evtl. Zuzahlung wäre bei einer angetretenen Reha zu prüfen.