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Reha abbrechen

von Fro-sch11.01.2010 | 08:59
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Hallo, folgendes Problem. Ich habe vor einer Woche aus orthopädischen Gründen eine Reha in einer Kurklinik angetreten. Ich möchte diese Reha unbedingt nutzen um wieder fit zu werden. Leider grassiert in dieser Klinik schon seit Wochen das Noro-Virus. Ständig fallen die Anwendungen aus, das Schwimmbad und die Sauna (beides wurde mir verordnet) sind häufig und auch mehrere Tage hintereinander geschlossen, MTT (medizinische Trainingstherapie) fällt aus, an Fitnesgeräten steht in der Klinik für sämtliche Patienten ein Trimrad und ein Laufband zur Verfügung. Ich ärgere mich schwarz. So wird mir nicht geholfen. Kann ich folgenlos die Reha abbrechen? Kann ich evtl. direkt in eine Andere Klinik wechseln? Oder habe ich kurzfristig dann die Möglchkeit die Reha hier oder in einer anderen Klinik weiterzumachen? Ich will ja unbedingt etwas für meine Gesundheit tun, aber nicht hier abgammeln oder sogar noch krank werden. Mit freundlichem Gruß Fro-sch

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Fro-sch,

bevor Sie die medizinische Rehabilitationsleistung abbrechen, sollten Sie ggfl. nochmals ein Gespräch mit Ihren behandelnden Ärzten in der Rehabilitationseinrichtung suchen und denen die aus Ihrer Sicht bestehenden Missstände schildern.

Möglicherweise lassen sich im Rahmen dieser Aussprache einige Probleme klären.

Allgemein kann festgehalten werden, dass der Ausfall einzelner Anwendungen den Abbruch einer Rehabilitationsleistung nicht rechtfertigen.

Falls Sie dennoch die Rehabilitationsleistung beenden, informieren Sie unverzüglich Ihren Rehabilitationsträger über den Abbruch.

Die Gründe, die zum Abbruch der Rehabilitationsleistung geführt haben sind von Ihnen schriftlich darzulegen. Dieses Schreiben sollten Sie auch dahingehend nutzen, Ihrem Rehabilitationsträger Vorschläge für Rehabilitationskliniken zu unterbreiten, in denen die Rehabilitation weitergeführt werden kann.

Ihr Rehabilitationsträger wird nach Eingang des Entlassungsberichtes der Rehabilitationsklinik und Ihrer dargelegten Beweggründe über das weitere Vorgehen entscheiden.

4 Antworten

Hansam 11.01.2010 | 09:41
Selbsständig und vor allem ohne vorherige Rücksprache mit den Ärzten der Klinik und dem Kostenträger der Reha ( wohl die RV ) sollten Sie niemals eine Reha abbrechen ! Die Rehaklinik schreibt dann amöglicherweise aus Verärgerung darüber einen Entlassbericht, der sich geschwaschen hat und ihnen jede Menge Probleme mit der RV einbringen könnte. Nur weil das Schwimmbad sowie die Sauna nicht jeden Tag geöffnet sind rechtferigt sicher keinen Rehaabruch.... Auch die anderen eingeschänkt vorhandenen Dinge sind vielleicht nicht unbedingt entscheidend für den Erfolg der Rehamassnahme.... Aus Ihrer Sicht vielleicht - aber nicht aus Siucht der Klinik ! Hier muss man immmer das gesamte Rehakonzept und alle vorhandenen Anwendungen betrachten und nicht nur einzelne Dinge daraus. In keiner Reha steht immer alles " rund um die Uhr " zu Verfügung.... Der erste Weg sollte zu ihrem behandelmdem /zuständigen Rehaarzt der Klinik sei und ihn auf die Problematik ansprechen. Es kann ja gut sein , das er die Problematik auch so sieht wie sie und einem Abbruch der Reha zustimmt. Dann wird dies in den Unterlagen so vermerkt , sie sind auf der sicheren Seite und sicherlich bekommen Sie dann eine erneute Reha. Aber diese Entscheidung trifft alleine dann die Rentenversicherung als Kostenträger.
Jöppiam 11.01.2010 | 10:57
Nur als Tipp: Lassen Sie sich jede - und zwar wirklich jede - Anwendung usw., die ausfällt, vom Therapeuten usw. schriftlich bestätigen. Auch die Schließung der Sauna usw. (z. vom Mitarbeiter der Anmeldung o. ä. Personen). Ansonsten sieht es bei einer späteren Beschwerde schlecht aus, weil Sie in der Beweispflicht sind. Einige Kliniken kassieren auch den Therapieplan am Ende der Reha-Maßnahme ein. Dem sollten Sie vorbeugen indem Sie entweder eine Kopie machen oder sich weigern, den Plan abzugeben. - Eine Alternativklinik brauchen Sie nicht vorschlagen. Das ist Sache Ihres Rentenversicherungsträgers. Es sei denn, Sie haben eine Wunschklinik. Noteren Sie sich auch die Adressen von Mitpatienten, die ebenfalls unzufrieden sind (Zeugen). - Ansonsten besteht - leider - die Gefahr, daß man alle "Mißstände" auf Sie abwälzt oder herunterspielt. Leider empfliehlt es sich daher, so vorzubeugen.
Jöppiam 11.01.2010 | 13:15
Nachtrag: Und bestehen Sie darauf, dass Sie ein Exemplar des Ärztlichen Entlassungsberichtes erhalten!!! Dann ist ein Abgleich zwischen den dokumentieren (?) und der tatsächlich erhaltenen Anwendungen möglich!
Fro-scham 11.01.2010 | 14:56
Hallo, danke für die Anregungen. Die Angelegenheit ist jetzt im Dialog mit Ärzten u. Rentenversicherung weitestgehen geklärt. Ich kann die Reha abbrechen und bekomme schnellstmöglich eine neue Reha, vielleicht sogar einen direkten Anschluß. Wann genau und wohin werde ich dann sehen. Danke noch einmal
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