Sofern die Maßnahme abgebrochen wird, entstehen keine weiteren Forderungen seitens der Rentenversicherung bzw. deren Rehabilitationsklinik. Insbesondere für das Renten (-Widerspruchsverfahren) können sich jedoch weitere Auswirkungen ergeben. Empfehlenswert wäre sicherlich, wenn sich Ihr Lebensgefährte zum einen mit seiner Sachbearbeiterin/seinem Sachbearbeiter bei der Rentenversicherung in Verbindung setzen würde und zum andern nochmals mit seiner Reha-Klinik spricht.