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Experten-Antwort

Reha-Abbruch / Reha Unterbrechung

von Sunny13.04.2011 | 13:55
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Mein Lebensgefährte hat eine Erwerbsunfähigkeitsrente beantragt, die abgelehnt wurde. Das ganze ist nun im Widerspruchsverfahren, im April soll noch einmal darüber entschieden werden. Statt der Rente wurde ihm eine 5-wöchige Reha-Maßnahme bewilligt, in der er sich nun befindet. Das Problem dabei ist nun, daß ich hochschwanger bin und er sich große Sorgen um mich und unsere 6-jährige Tochter macht und lieber zuhause bei uns wäre. Auch hat die Klinik ihm gesagt, daß er die Klinik nicht verlassen dürfte, falls das Kind früher kommt. Da ich meine Probleme mit der Schwangerschaft habe, hätte ich ihn auch lieber hier zuhause. Welche Konsequenzen hätte es für ihn, wenn er die Reha abbrechen würde? Oder wäre es möglich die Reha zu unterbrechen und nach der Geburt des Kindes fortzusetzen? Die Reha-Klinik sagte ihm, im Falle das er ginge, müsste er die Kosten für den Reha-Aufenthalt selber tragen... stimmt das? Für eine Antwort wäre ich dankbar. Gruß Sunny

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sofern die Maßnahme abgebrochen wird, entstehen keine weiteren Forderungen seitens der Rentenversicherung bzw. deren Rehabilitationsklinik. Insbesondere für das Renten (-Widerspruchsverfahren) können sich jedoch weitere Auswirkungen ergeben. Empfehlenswert wäre sicherlich, wenn sich Ihr Lebensgefährte zum einen mit seiner Sachbearbeiterin/seinem Sachbearbeiter bei der Rentenversicherung in Verbindung setzen würde und zum andern nochmals mit seiner Reha-Klinik spricht.

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7 Antworten

Sunnyam 13.04.2011 | 14:01
P.S. Sollte es relevant sein: ich bin in der 36. SSW, seine eigentliche Rückkehr würde in die 39. bzw. 40. SSW fallen, also sehr knapp vor dem Entbindungstermin. Gruß Sunny
Nixam 13.04.2011 | 14:56
Er kann ja die Maßnahme bis ganz nah an bis an Ihren Entbindungstermin durchführen und dann eine Woche vor Ihrem errechneten Entbindungstermin die Maßnahme beenden. Das muß er mit den behandelnden Ärzten so besprechen. Es gibt da noch einen medizinischen Aspekt: Da der Versicherte sich zuviele Sorgen um die Schwangerschaft seiner Frau macht, ist es ihm nicht möglich, sich vollständig auf den Rehabilitationsverlauf zu konzentrieren. Unter diesen Umständen kann es sinnvoll sein, die Reha vorher zu beenden/nicht abzubrechen...nach Rücksprache mit den Ärzten bitte vorzeitig beenden Soziale Anamnese blabla.... Er soll bitte mit den Ärzten darüber sprechen! Eines ist aber klar: KOSTEN BEI REHA-ABBRUCH ENTSTEHEN IHM NICHT!!!! Diese Auskunft der Klinik ist absolut falsch!!! Viele Grüße Nix
Nixam 13.04.2011 | 15:01
Angesichts des bestehenden Rentenverfahrens sollte mit den Ärzten auch abgeklärt werden, daß im Entlassungsbericht eine ausführliche Stellungnahme zum Leistungsvermögen möglich ist. Wenn die Reha nämlich sooo kurz ist, daß die Ärzte sich weigern, zu diesem Punkt eine Stellungnahme abzugeben, könnte es Probleme bei der Rentengewährung geben. Nix
Klemensam 13.04.2011 | 16:56
Grundsätzlich liegt es natürlich alleine in der Entscheidung ihres Lebensgefährten ob er die Reha vorzeitig abbricht. Gezwungen die Reha ordnungsgemäß zu beenden, kann ihn nun niemand. Allerdings hat er dann die aus dem Abbruch unter Umständen resultierenden Konsequenzen voll zu tragen ! Darum ist immer am besten wenn der Rehaabruch einvernehmlich mit der Rehaklinik, der RV und u.U. auch mit der Krankenkasse erfolgt. Wenn er z.b. durch die Krankenkasse zur Rehaanstragstellung serinerzeit aufgefordert wurde, ist das Dispositionsrecht ja eingeschränkt. Der eigenständige Rehaabruch ( also ohne Zustimmung der Krankenkasse ) könnte dann die weitere Krankengeldzahlung in Frage stellen. Desweiteren könnte die Rehaklinik unter Umständen bei zu früher Beendigung der Reha auch keine sozial-med. Prognose hinischtlich der Erwerbsfähigkeit erstellen könnne. Damit würde die Entscheidung über die EM-Rente zumindest zeitlich erheblich verzögert , wenn nicht gar negativ beeinflusst werden. Ihr Lebengsfährte wurde ja unter anderem auch zur Reha gechickt um seine EM dort zweifelsfrei feststellen zu lassen. Hier würde dann wohl eine externe Begutachtung angesetzt werden müssen um die EM abschließend beurteilen zu können. Also ein Rehaabruch ist immer das allerletzte Mittel und sollte wirklich sehr gut überlegt und nur in einer absoluten Ausnahmesituation in Erwägung gezogen werden. Kosten für die abgebrochene Reha entstehen ihrem Lebensgefährten aber auf jeden Fall nicht ! Warum auch ? Die Rehakliinik rechnet dann halt bis zum Tage des Abruches ihre Kosten mit der RV ab. Andere Kosten entstehen da ja nicht. Die Regelungen der Kostenträger erlauben Beurlaubungen nur noch in Ausnahmefällen. Dies liegt aber letztlich alleine in der Entscheidung der Rehaklinik. Ihr Lebensgefährte sollte einfach mal in der Klninik direkt nachfragen wie es damit aussieht.
Sozialrechtleram 13.04.2011 | 22:04
Wenden Sie sich an ein Boulevardblatt. Die können Ihnen tatsächlich helfen, denn nichts scheuen die Bürokraten der DRV und der von ihr abhängigen Kliniken, wie das Licht der Öffentlichkeit.
P. Lilienthalam 13.04.2011 | 23:54
Grundsätzlich ist es möglich, für eine außerordendliche Angelegenheit, die Reha-Klinik für eine dann vorgeschriebene Zeit zu verlassen. Allerdings ist dies nur nach Absprache mit den Verantwortlichen der Klinik bzw. der DRV, von der Sie Ihr Übergangsgeld beziehen, möglich. Denken Sie an Ihren dann nicht vorhandenen Versicherungsschutz, bei eigenmächtiger Unterbrechung einer medizinischen Reha-Maßnahme. Ohne deren Einverständnis und Erlaubnis kann ich Ihnen nur anraten, keine eigenmächtige Handlung - Heimkehr zur schwangeren Frau - vorzunehmen. Im ungünstigsten Fall könnte es durchaus zu einer Kostenerstattung Ihrerseits kommen, dies wird zwar in sehr, sehr seltenden Fällen angewandt, aber diese Tatsache ist nicht irrelevant. Wenn ich mich nicht irre, müssten Sie einen entsprechenden Antrag stellen, der nachweislich den zuständigen Verantwortlichen - und zwar rechtzeitig- zu übergeben ist. Dann wird beraten, ob Ihr Vorhaben aus gesundheitlichen Gründen und den Erfolg der Reha-Maßnahme nicht gefährdenden Umständen genehmigt werden kann. MfG, P.L.
Useram 14.04.2011 | 07:20
Hallo! Mein Lebensgefährte hat eine Erwerbsunfähigkeitsrente beantragt, die abgelehnt wurde. Das ganze ist nun im Widerspruchsverfahren, im April soll noch einmal darüber entschieden werden. Statt der Rente wurde ihm eine 5-wöchige Reha-Maßnahme bewilligt, in der er sich nun befindet. Das Problem dabei ist nun, daß ich hochschwanger bin und er sich große Sorgen um mich und unsere 6-jährige Tochter macht und lieber zuhause bei uns wäre. Auch hat die Klinik ihm gesagt, daß er die Klinik nicht verlassen dürfte, falls das Kind früher kommt. Da ich meine Probleme mit der Schwangerschaft habe, hätte ich ihn auch lieber hier zuhause. Welche Konsequenzen hätte es für ihn, wenn er die Reha abbrechen würde? Oder wäre es möglich die Reha zu unterbrechen und nach der Geburt des Kindes fortzusetzen? Die Reha-Klinik sagte ihm, im Falle das er ginge, müsste er die Kosten für den Reha-Aufenthalt selber tragen... stimmt das? Für eine Antwort wäre ich dankbar. Gruß Sunny
Wenden Sie sich an ein Boulevardblatt. Die können Ihnen tatsächlich helfen, denn nichts scheuen die Bürokraten der DRV und der von ihr abhängigen Kliniken, wie das Licht der Öffentlichkeit.
Wo ist in dem ganzen Beitrag von der DRV die Rede? Es geht hier ganz allein um Patient und Klinik.
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