Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Reha Abbruch

von Julia1324.01.2018 | 21:43
1507 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich wollte fragen ob ein frühzeitiger Reha Abbruch Folgen haben kann? Mein Freund wurde im Sommer 2017 bereits das 2. Mal an der Bandscheibe operiert und eine wirkliche Besserung der Schmerzen ist nicht eingetroffen. Sein Fuß ist seither immer noch taub. Auf Empfehlung seiner Ärztin hat er eine Reha beantragt. Nun ist er in einer Fachklinik für psychosomatische und psychotherapeutische Medizin. Im Vergleich zu den anderen Patienten in der Klinik ist er sicherlich der mit den "kleinsten" psychischen Problemen (dies soll auf keinen Fall abwertend gemeint sein). Mein Freund würde aber nun gerne die Reha vorzeitig beenden, weil er denkt, dass ihm da nicht geholfen werden kann. Weil sein Hauptproblem von den Bandscheiben ausgeht. Und er würde den Platz lieber frei machen für jemanden, der ihn auch wirklich braucht bzw. dem wirklich geholfen werden kann in dieser Klinik. Ich haben nun schon mehrmals gelesen, dass er bei einem Abbruch die kompletten Kosten der Reha übernehmen muss. Ist das richtig? Danke im Voraus für eine Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Julia 13,

ein Abbruch einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation ist grundsätzlich möglich.

Bevor ihr Freund die medizinische Rehabilitationsleistung abbricht, sollte er aber vorher das Gespräch mit dem behandelnden Arzt in der Rehabilitationseinrichtung suchen, um mit ihm die Probleme zu besprechen. Unter Umständen lassen sich diese auch im Rahmen dieser Rehabilitationsmaßnahme lösen. Der Arzt kann außerdem entscheiden, ob ihr Freund die Rehabilitationsmaßnahme eventuell gesundheitsbedingt abbrechen muss. Falls ihr Freund die Rehabilitationsmaßnahme trotzdem beendet, sollte er unverzüglich den Rehabilitationsträger über den Abbruch informieren. Die Gründe , die zum Abbruch der Rehabilitationsleistung geführt haben sind schriftlich darzulegen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Julia 13,

ein Abbruch einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation ist grundsätzlich möglich.

Bevor ihr Freund die medizinische Rehabilitationsleistung abbricht, sollte er aber vorher das Gespräch mit dem behandelnden Arzt in der Rehabilitationseinrichtung suchen, um mit ihm die Probleme zu besprechen. Unter Umständen lassen sich diese auch im Rahmen dieser Rehabilitationsmaßnahme lösen. Der Arzt kann außerdem entscheiden, ob ihr Freund die Rehabilitationsmaßnahme eventuell gesundheitsbedingt abbrechen muss. Falls ihr Freund die Rehabilitationsmaßnahme trotzdem beendet, sollte er unverzüglich den Rehabilitationsträger über den Abbruch informieren. Die Gründe , die zum Abbruch der Rehabilitationsleistung geführt haben sind schriftlich darzulegen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

P.D.am 24.01.2018 | 22:40
Hallo Julia13, Sie haben gleich dreimal Ihre Frage abgeschickt. Warum? Und wenn Sie mehrmals gelesen haben, dann wird es auch stimmen. Die komplette voll Kosten trägt er. Das ist die Realität. Ciao.
-am 25.01.2018 | 08:37
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
12 Minuten

Eine neuartige Investment-Form soll das Beste aus zwei Welten vereinen: niedrige Kosten und aktives Fondsmanagement. Doch können die aktiv verwalteten ETFs dieses Versprechen einlösen? Ein Wegweiser.

Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026