Es geht um eine gute Freundin.
In der medizinischen Reha (Beschwerden infolge früherer Wirbelbrüche) kam es bei der Physiotherapie zu Verletzungen. Es wurde dort jedoch vom Arzt heruntergespielt („Muskelkater, leichte Zerrung“) und es fanden keine Untersuchungen statt.
Wegen zunehmender Beschwerden nach drei Tagen in Rehaklinik abgemeldet und sofort in benachbarter Großstadt in Notaufnahme von Klinik gefahren: Zwei Rippen waren gebrochen.
Zwischen der Rehaklinik und dem Krankenhaus bestehen wohl bereits längere Zeit Zwistigkeiten.
Nach Entlassung dort wieder zur Rehaklinik gefahren und Kopien des Arztbriefes dort abgegeben und ebenso an DRV geschickt. Inzwischen war der vorgesehene Reha-Zeitraum sowieso zuende.
Die DRV glaubt nun aber den Ärzten der Reahaklinik, die behaupten, die Verletzungen seien erst nach Rehaabbruch entstanden (innerhalb von einer Stunde Fahrt zur Notaufnahme?). Man unterstellt seitens der DRV einen Verstoß gegen Mitwirkungspflicht.
Wo kann man eine unabhängige Prüfung der Vorgänge veranlassen?
Sollte eine Klage gegen die Reha-Einrichtung erwogen werden (ungern)?