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Experten-Antwort

REHA abgelehnt

von Reiner B.12.06.2014 | 18:00
1556 Ansichten
8 Antworten

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Ich habe eine REHA beantragt, diese wurde abgelehnt. Daraufhin habe ich förmlich und fristgerecht Widerspruch eingelegt und um Akteneinsicht gebeten. Heute bekam ich ein Schreiben, dass nach erneuter Überprüfung meinem Widerspruch nicht abgeholfen werden kann. Ich hatte meinen Widerspruch noch gar nicht begründet, das wollte ich erst nach der Akteneinsicht tun. Den Vorgang hat man nun zur Rechtsabteilung gegeben. Was bedeutet das nun? Ich habe doch das Recht auf Akteneinsicht oder?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Reiner B.,

ja, Sie haben das Recht auf Akteneinsicht.

Der von Ihnen geschilderte Ablauf des Verfahrens klingt recht ungewöhnlich. Bitte setzen Sie sich erneut mit der Reha-Sachbearbeitung in Verbindung und bitten um schriftliche Erläuterung der Ablehnungsgründe für den Widerspruch.

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7 Antworten

KSCam 12.06.2014 | 19:40
Ja klar, Sie haben das Recht auf Akteneinsicht. Aber was soll das Forum konkret sagen? Wir wissen ja nicht mal aus welchem Grund die Reha abgelhnt wurde. Vorschlag: Sie rufen die Sachbearbeitung an oder schreiben nochmal einen Brief mit Ihrem Anliegen. (darauf hätten Sie auch ohne die Frage im Forum kommen können).
EM-Rentneram 12.06.2014 | 21:19
Welche Art von REHA haben Sie denn beantragt ? Eine medizinische oder eine berufliche REHA (also LTA) ?
W*lfgangam 12.06.2014 | 21:55
Hallo Reiner B. sehr ungewöhnlich! Das Recht auf Akteneinsicht haben Sie natürlich - wie soll man sonst den Widerspruch begründen, ohne die Hintergründe für die Ablehnung nachvollziehen/sie aushebeln zu können. Wenn Sie tatsächlich schon einen Widerspruchsbescheid erhalten haben, bleibt Ihnen nur der Klageweg. Andernfalls folgen Sie dem Rat von KSC und fordern die Übersendung der Akte, insbesonders der med. Renten-/Gutachtenakte nochmals an. Die Akte können Sie an die örtliche Beratungsstelle DRV, das nächste Rathaus/Versicherungsamt oder an einen Anwalt Ihres Vertrauens übersenden lassen. Wenn der Inhalt med. 'brisant', ggf. auch nur an Ihren behandelnden Arzt. Gruß w.
Jaam 13.06.2014 | 06:18
Ein Recht auf Akteneinischt haben Sie schon, nur frage ich mich was das bringen soll. In der Akte sind genau die Unterlagen die Sie und Ihr behandelnder Arzt eingereicht haben. Um mehr dazu sagen zu können, benötigt man den Ablehnungsgrund.
W*lfgangam 13.06.2014 | 17:28
Zitat von Ja anzeigenausblenden
Hallo Ja, genau das ist der Punkt. In der Akte befindet sich schon ein wenig mehr, was für den Widerspruch hilfreich sein kann und WARUM die Ablehnung erfolgte. Besonders bei EM-Rentenanträgen (bei Reha vmtl. grundsätzlich nicht viel anders) ist eine abschließende med. Stellungnahme zum Antrag vorhanden - geht nicht an den Hausarzt, das vorlaufende Gutachten des med. Dienstes auch nicht von allein, die entscheidende Bewertung des 'Juristen' für Rente hopp oder top schon gar nicht. Sie ahnen nicht, wie inhaltlich 'dünn' solche Ablehnungsbescheide (besonders zur EM-Rente) geworden sind. Mit einem Satz "Sie können noch/Sie kriegen nichts - abgelehnt" ;-) Aus der Akte ergeben sich die Hintergründe, wo man/frau ggf. ansetzten kann. Gruß w.
Reiner B.am 13.06.2014 | 17:35
Vielen Dank für die Antworten. Ich verstehe ja die Ablehnung nicht. Als Grund wurde vom Versicherer angeführt, dass eine Krankenbehandlung von der Krankenkasse für ausreichend erachtet wird. Habe jedoch 1998 und 2007 genau wegen der gleichen Beschwerden (Arthrose) eine med. Reha bekommen. Ich werde das Gefühl nicht los, dass man am Erhalt meiner Arbeitskraft nicht mehr interessiert ist, da ich im August 2016 in Rente gehen kann.
Jaam 16.06.2014 | 08:44
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Ein Recht auf Akteneinischt haben Sie schon, nur frage ich mich was das bringen soll. In der Akte sind genau die Unterlagen die Sie und Ihr behandelnder Arzt eingereicht haben. Um mehr dazu sagen zu können, benötigt man den Ablehnungsgrund.
Hallo Ja, genau das ist der Punkt. In der Akte befindet sich schon ein wenig mehr, was für den Widerspruch hilfreich sein kann und WARUM die Ablehnung erfolgte. Besonders bei EM-Rentenanträgen (bei Reha vmtl. grundsätzlich nicht viel anders) ist eine abschließende med. Stellungnahme zum Antrag vorhanden - geht nicht an den Hausarzt, das vorlaufende Gutachten des med. Dienstes auch nicht von allein, die entscheidende Bewertung des 'Juristen' für Rente hopp oder top schon gar nicht. Sie ahnen nicht, wie inhaltlich 'dünn' solche Ablehnungsbescheide (besonders zur EM-Rente) geworden sind. Mit einem Satz "Sie können noch/Sie kriegen nichts - abgelehnt" ;-) Aus der Akte ergeben sich die Hintergründe, wo man/frau ggf. ansetzten kann. Gruß w.
Hallo W*lfgang, die Entscheidung des medizinischen Dienstes wird nicht übersandt. Und Reiner B. der Grund kann evtl. sein, das noch keine ambulanten Behandlungen über die Krankenkasse verordnet wurden. Wenn Ihr Arzt das nicht angegeben hat, kommt es z. B. zu dieser Ablehnung. Mein Rat an Sie, Widerspruch einlegen mit neuer ärztl. Begründung aus welchem Grund eine Krankenbehandlung nicht ausreichend ist. Alles andere zögert die Entscheidung nur hinaus.
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