Ein Recht auf Akteneinischt haben Sie schon, nur frage ich mich was das bringen soll. In der Akte sind genau die Unterlagen die Sie und Ihr behandelnder Arzt eingereicht haben.
Um mehr dazu sagen zu können, benötigt man den Ablehnungsgrund.
[/quote]Hallo Ja,
genau das ist der Punkt. In der Akte befindet sich schon ein wenig mehr, was für den Widerspruch hilfreich sein kann und WARUM die Ablehnung erfolgte.
Besonders bei EM-Rentenanträgen (bei Reha vmtl. grundsätzlich nicht viel anders) ist eine abschließende med. Stellungnahme zum Antrag vorhanden - geht nicht an den Hausarzt, das vorlaufende Gutachten des med. Dienstes auch nicht von allein, die entscheidende Bewertung des 'Juristen' für Rente hopp oder top schon gar nicht. Sie ahnen nicht, wie inhaltlich 'dünn' solche Ablehnungsbescheide (besonders zur EM-Rente) geworden sind. Mit einem Satz "Sie können noch/Sie kriegen nichts - abgelehnt" ;-) Aus der Akte ergeben sich die Hintergründe, wo man/frau ggf. ansetzten kann.
Gruß
w.
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Hallo W*lfgang,
die Entscheidung des medizinischen Dienstes wird nicht übersandt.
Und Reiner B. der Grund kann evtl. sein, das noch keine ambulanten Behandlungen über die Krankenkasse verordnet wurden. Wenn Ihr Arzt das nicht angegeben hat, kommt es z. B. zu dieser Ablehnung.
Mein Rat an Sie, Widerspruch einlegen mit neuer ärztl. Begründung aus welchem Grund eine Krankenbehandlung nicht ausreichend ist. Alles andere zögert die Entscheidung nur hinaus.