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Experten-Antwort

Reha abgelehnt

von Beamtin17.01.2022 | 12:38
188 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ich bin beurlaubte Beamtin aus Lebenszeit und arbeite seit rund 16 Jahren in der freien Wirtschaft rentenversicherungspflichtig. Die DRV BS-H lehnte die Reha ab, weil vorrangiger Anspruch gegen den Dienstherren besteht. Der Dienstherr lehnt ne Reha ab, weil ich beurlaubt bin. Wer ist für meine Reha zuständig? Gruß

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Beamtin,

grundsätzlich sind verbeamtete Personen von Leistungen zur Teilhabe durch die Rentenversicherung ausgeschlossen. Damit soll vermieden werden, dass beihilfeberechtigte Personen Leistungen zur Lasten der Versichertengemeinschaft erhalten.

Der Ausschluss gilt jedoch grundsätzlich nicht während einer Beurlaubung aus der Beamten- oder vergleichbaren Tätigkeit, wenn die Beurlaubung unter Wegfall der Dienstbezüge ausgesprochen wurde und ein Anspruch auf Beihilfe nicht besteht.

Der Ausschlussgrund ist also regelhaft an den Anspruch auf Beihilfe gekoppelt.

Aufgrund Ihrer Schilderung könnte sich grundsätzlich die Zuständigkeit der Rentenversicherung ergeben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Beamtin,

eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist grundsätzlich nur möglich, wenn eine Frist ohne Verschulden der betroffenen Person verstrichen ist.

Da Sie hier jederzeit (gegebenenfalls auch fristwahrend zunächst ohne Begründung) einen Widerspruch hätten einlegen können, dürfte diese Option nicht eröffnet sein.

Bei einem Neuantrag müssten Sie wieder die erforderlichen Unterlagen ausfüllen und einreichen, was auch nicht zielführend erscheint.

Gegebenenfalls sollten Sie daher zunächst einen Überprüfungsantrag stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

DaViam 17.01.2022 | 12:51
Hallo, grundsätzlich gibt es einen gem §12 SGBVI einen Ausschluss von Leistungen zur Teilhabe für Versicherte mit Anwartschaft auf Beamtenversorgung oder beamtenähnliche Versorgung. Der Ausschluss gilt jedoch nicht während einer Beurlaubung aus der Beamten- oder vergleichbaren Tätigkeit, wenn die Beurlaubung unter Wegfall der Dienstbezüge ausgesprochen wurde und ein Anspruch auf Beihilfe nicht besteht. Wenn dem so ist, legen Sie Widerspruch gegen den Bescheid vom Rentenversicherungsträger ein. Mit freundlichen Grüßen
Beamtinam 17.01.2022 | 14:31
Vielen Dank. Die Widerspruchsfrist ist leider verstrichen. Sollte ich A) Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand wegen der falschen Auskunft beantragen? B) Einen Überprüfungsantrag gegen / wegen dem ablehnenden Bescheid stellen? C) Einen neuen Antrag stellen? Bin damit überfordert...
Beamtinam 17.01.2022 | 15:00
Hallo Expert/in, vielen Dank, dieser wird noch heute rausgehen mit der Schilderung wie in den vorherigen Beiträgen. Gruß
Deutsche Rentenversicherung
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